Betriebsrat übergangen - Betriebsvereinbarung zur Vertrauensgleitzeit?
Guten Morgen, wir haben eine Betriebsvereinbarung zur Vertrauensgleitzeit - auf Wunsch der Mitarbeiter - und hatten bis jetzt keine Beschwerden. In einer Abteilung hat die Führungskraft verlangt, auf freiwilliger Basis, dass von Mo - Do immer bis 17:00 Uhr und Fr bis 16:00 Uhr jemand da ist, der das Telefon abnimmt. Die Mitarbeiter haben einen Plan erstellt, wer wann wie lange. Das funktionierte reibungslos bis fünf MA Aufhebungsverträge angeboten wurden, da zuviel Personal an Bord sei. In einer Mitarbeiterbesprechung äußerten sich zwei MA, dass sie aus dem "Spätdienst" ausscheiden, da sie ja nicht gebraucht werden. Jetzt, wo die beiden MA Dienst hätten, verlangt die FK, dass sie den Dienst machen, ansonsten muss er Druck aufbauen, bei den beiden MA. Grund für die Anwesenheit: Nach 16 Uhr nimmt keiner mehr das Telefon ab - es kamen bisher immer nur interne Anrufe, keine Kundenanrufe. Unsere Frage: Was können wir BR tun und wie können und dürfen wir mit der FK umgehen? Wir sind der Meinung, dass die BV gilt und eigenmächtig die Zeiten nicht geändert werden dürfen. Danke für eure Antworten.
Community-Antworten (5)
20.03.2007 um 09:49 Uhr
@Katarin Zunächst würde mich die BV Vertrauensgleitzeit interessieren. Wenn hier keine genauen Angaben gemacht sind, dann kann der AG tatsächlich viel mehr verlangen, als den AN und dem BR lieb sein kann. Mir war der Begriff Vertrauensarbeitszeit bisher ja geläufig aber Vertrauensgleitzeit nicht; wenngleich (vor allem dann wenn es ähnlich ausgestaltet ist) die gleichen Probleme entstehen werden.
20.03.2007 um 10:10 Uhr
@Kölner in der BV steht, dass für einzelne MA bzw. Gruppen abweichende Regelungen nur mit ergänzender BV getroffen werden können... Funktionsfähigkeit der Abtl. muss gewährleistet sein während Betriebszeit... von den MA wird erwartet, dass sie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit im betrieblich notwendigen Umfang sämtliche erforderlichen Absprachen mit den Koll. und der FK treffen, sollten solche Absprachen nicht zu erzielen sein, gilt für alle MA die Normalarbeitszeit...... Meinungsverschiedenheiten werden durch eine Kommission aus BR und PA beigelegt.... Soweit das wichtigste
20.03.2007 um 10:12 Uhr
@Katarin Die ersten Sätze sprechen dafür, dass die FK alles das fordern kann, was die AN nicht so gerne haben. Der letzte Satz könnte eine Verhandlungsbereitschaft von der FK fordern.
Also los geht es...
20.03.2007 um 10:21 Uhr
@Kölner MA berichtet soeben, dass er auf Grund der ausgesprochenen Drohung ein Gespräch mit dem BR wünscht: Antwort der FK: Jetzt haltet mal den Ball flach, wir wollen das nicht so hoch aufhängen. Außerdem ist das eine Arbeitsanweisung. Was tut der BR jetzt: Er verweist auf den Abschluss einer ergänzenden BV,aber nur wenn der betrieblich notwendige Umfang nachgewiesen wird... und nur dann!!
20.03.2007 um 10:58 Uhr
Moin Katarin, ich vermute ihr habt euch mit der BV ein Ei ins Nest gelegt. AG wünschen sich gern Vertrauensarbeitszeit, arbeiten die MA doch höchst "flexibel"(=biegsam,beugsam,dehnbar), teilen sich selber ein wie sie(vom AG)gebraucht werden und tragen so dazu bei das (möglicherweise) Personal entlassen wird. Sollte der AG gegen die BV verstoßen, müßt ihr ihn (notfalls rechtlich) drängen die BV einzuhalten. Langfristig ist wohl eine neue BV angesagt.Ich würde vorher ein Seminar besuchen.
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