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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Flexible Arbeitszeit bei Teilfreistellung - Krankheitsfall

A
aakw77
Jan 2019 bearbeitet

Ich bin teilfreigestellte Betriebsratvorsitzende... 35% Betriebsrat und 25% Nachtdienst in der Pflege. Die Geschäftsführung hat es schriftlic das die Haupt Betriebsratstage mit Bürozeit Dienstag, Mittwoch, Donnerstags liegen allerdings auch flexiebel mal Montag oder Freitag je nach dem ob Besprechungen oder Gespräche anstehen... entweder zusätzlich oder statt dessen. Grundsätzlich ist das bisher auch kein Problem. Nun war ich aber in einer Betriebsratswoche krank und habe danach noch Überstunden in der Pflege gearbeitet. In der Zeiterfassung ist eine 5 Tage woche mit täglich 4.37 Stunden hinterlegt. Urlaub wird allerdings auch in 9 Stunden gerechnet weil ich vor der Freistellung nur im Nachtdienst war. Nun sollen mir die Stunden im Krank nicht anerkannt werden weil ja nich genau und generell festgelegt ist wann die Betriebsratsarbeit gemacht wird und ich ja dann auch noch zusätzlich on der Pflege gearbeitet haben und dann zuviele Überstunden hätte.

Wie läuft das denn wo anders? Problem scheint wohl die Zeiterfassung zu sein.

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Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

09.01.2019 um 16:27 Uhr

Zitat (aakw77): "Nun war ich aber in einer Betriebsratswoche krank und habe danach noch Überstunden in der Pflege gearbeitet."

Wie? Tagsüber arbeitsunfähig und nachts gearbeitet?

A
aakw77

09.01.2019 um 16:33 Uhr

@Pjöööng Die Woche über krank und am Wochenende und die Feiertage danach habe ich Nachtdienst gemacht.

C
celestro

09.01.2019 um 16:45 Uhr

"35% Betriebsrat und 25% Nachtdienst in der Pflege."

Und die restlichen 40% ?

"Problem scheint wohl die Zeiterfassung zu sein."

Die Zeit, die Du normalerweise hättest arbeiten müssen, müßte gut geschrieben werden. Also müßten die Anzahl Stunden ja normalerweise klar sein (also kein Minus jedenfalls).

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