Gesamtversorgung der VBL - Wer weiß wie/womit der Anspruch errechnet werden kann?
Guten Tag,
ich bin mit meinem Arbeitgeber im Rechtsstreit über den alten Gesamtversorgungsanspruch der VBL nach dem Versorgungstarifvertrag von 1966. Um weiter zu kommen, möchte ich mir meinen fiktiven Anspruch auf Gesamtversorgung selbst ausrechnen/ausrechnen lassen. Die VBL in Karlsruhe gibt mir keine Auskunft, weil mein Arbeitgeber die Beteiligungsvereinbarung gekündigt hat. Wer weiß wie/womit ich den Anspruch selbst errechnen kann bzw. wer so etwas kann/anbietet?
Community-Antworten (1)
19.03.2007 um 16:24 Uhr
Einfach mal "vbl" googeln, dort gibt es auch Rechner zu finden.
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