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Sitzungsniederschrift - war darf sie einsehen?

B
Bremser
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

auch ich habe eine Frage zum BR

ich bin kein BR Mitglied hatte aber neulich eine Einladung zur Sitzung erhalten , weil es um Probleme in meiner Abteilung ging und dazu sollte ich gehört werden.

Jetzt sieht es so aus , das meine Aussage dem BR mitgleidern nicht gefallen haben und ihnen wohl auch nicht meine Wortwahl ( keine Beleidigungen oder dergleichen ) es wurde eine hitztige Debatte daraus. Das thema waren Überstunden, was auch sonst ;-)

Das ende vom Lied war das die BR Vorsitzende sich über mich bei der GL beschwert hat und dieser mir ein paar Takte erzählt hat.

Jetzt habe ich unter der Hand erfahren das das Protokoll der Sitzung mit meinen Aussagen zur GL gegangen ist und die dort gemachten Aussagen teilweise nicht stimmen sollen.

Bis dato kann ich das aber nicht beurteilen da ich keine Kopie dieses Protokolls bekommen habe jetzt meine Frage

Kann ich eine Kopie anfordern habe ich da ein Recht drauf ???? Wenn ich das im BetrVG richtig lesse in § 34 / 2 lese nicht da ich nicht der Arbeitgeber bin und auch nicht sein Vertreter. gibt es da etwas womit ich agumentieren kann , mich würde brennend interessieren was da steht.

Wenn mir da jemand weiterhelfen könnte wäre ich ihm dankbar, Urteile oder § womit ich dem BR gegeüber das protokoll anfordern kann , wenn möglich

Ach ja die GL rückt das schreiben auch nicht raus hatte ich schon gefragt

Danke

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Community-Antworten (7)

B
BMW

16.10.2005 um 13:38 Uhr

Hallo bremser Meines erachtens sind noch zuwenig Informationen bekannt! Du bist nur zu einer Anhörung geladen worden (Thema Abteiung)da hast du kein anrecht auf die Niederschrift.Man könnte jetzt evtl.einen BR deines Vertrauen mit ins Boot nehmen und versuchen dieses in eine AO Sitzung nochmals aufzuarbeiten und evtl ungereimtheiten aus dem Weg zu schaffen.Da ja du auch nur AN.bist ist der BR verpflichtet dich auch zu vertreten. Gruß BMW

B
Bremser

16.10.2005 um 14:49 Uhr

Ich weiß nicht , es war eine Einladung zur Sitzung mit schriftlicher Einladung und dem Punkt weswegen ich eingeladen wurde. Da saßen 7 Mitglieder und ich , also in meinen augen eine richtige Sitzung , deswegen würde ich nicht sagen das es nur eine Anhörung war.

Wenn eine Kopie zum Chaf gegangen ist, was in meinen Augen auch nicht richtig sein kann ( der nicht an der Sitzung teilgenommen hat ) könnte ich ja auch eine bekommen. Mir wird bloß keine ausgehändigt

B
BMW

16.10.2005 um 15:20 Uhr

Hallo bremser da muß ich die Recht geben! Aber Recht im Unrecht gibt es nicht.Gib doch mal deine E-Mail Adresse dann kann man sich ......anders unterhalten oder?Gruß BMW

T
Tomcom

19.10.2005 um 16:00 Uhr

Hallo BMW Meinst du bei AO Sitzung eine Ausserordentliche Sitzung???? Die gibt es leider nicht!!!!! Nur eine Zusätzliche BR-Sitzung. Bei einer AO-Sitzung kann es passieren das der AG diese Zeit nicht Bezahlt.Also vorsicht ist geboten.

P
packer

19.10.2005 um 18:04 Uhr

hammer... gleiches recht für alle. der br darf natürlich auch ohne anwesenheit des ag ein protokoll bzw. informationen weitergeben, (s.u.) aber wenn hier so gegen grundprinzipien verstossen wird, würde ich als malocher dem br damit drohen, äähhh, mit ihm handeln, die sache auf der nächsten betriebsversammlung öffentlich zu machen, (das wäre bestimmt ein herber imageverlust für den vorsitzenden) oder aber er gibt dir das protokoll...

Im Allgemeinen besteht keine Pflicht der Betriebsratsmitglieder, über den Verlauf von Betriebsratssitzungen Stillschweigen zu bewahren. Eine solche Schweigepflicht ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zu bejahen. Ob im Falle einer Schweigepflicht des Betriebsratsmitglieds der Bruch derselben eine grobe Pflichtverletzung i. S. d. § 23 Abs. 1 BetrVG darstellt, ist eine Frage des Einzelfalles. BAG 5.9.1967 – 1 ABR 1/67 = BB 1967, 1336 = DB 1967, 1990

A
Akira

21.10.2005 um 01:35 Uhr

Hallöli! Nächste dumme Frage,ist es nicht so, das wenn ich zu BR-Sitzung geladen bin zu einem bestimmten Grund/ Anlass was auch immer, ich das Recht auf einem Auszug des Sitzungsprotokols habe ,aber nur auf den, Top zu dem meine Person geladen war ????? Der AG hat doch auch dieses Recht, Auszüge zu den Punkten zubekommen bei denen er anwesend war sonst müsste ich mir bei jedem wichtigen Gespräch Notizen machen (Was manchmal nicht verkehrt wäre)

C
Conny

26.10.2005 um 12:15 Uhr

Hallo Bremser!Ich handhabe dies so im BR,wenn ein AN mit einem Problem zu mir kommt nehme ich es auf und frage den AN ob er die Antwort in Schriftform oder mündlich haben möchte.Bei Problemen die nur bei einer BR-Sitzung gelöst werden können, bekommt der AN selbstverstänlich sein Antwortsergebnis in Schriftform. Bin BR-Vorsitzende und möchte auf keinen Fall das Vertrauen der AN auf`s Spiel setzen denn für diese setze ich meine ganze kraft ein. Conny

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