Erstellt am 17.04.2009 um 16:07 Uhr von paula
was wollt Ihr denn mit dem Widerspruch erreichen?
Ansatzpunkte sehe ich eher keine
Erstellt am 17.04.2009 um 16:15 Uhr von brau
Danke für die rasche Antwort.
Ich fürchte auch, dass es keine Ansatzpunkte gibt. Das Gremium will sich auf das AGG berufen, und evt. auf unsere erst kürzlich durchgeführte Gehaltsüberprüfung in den Abteilungen, in dieser Abt. liegt der Schnitt bei 3200 Euro.
Erstellt am 17.04.2009 um 16:17 Uhr von Realist
wird todsicher schiefgehen. Das AGG kann nicht greifen, weil es keine konkrete Benachteiligung eines bereits Beschäftigten gibt.