Widerspruch einer Einstellung - Womit können wir dies rechtskräftig begründen?
Wir hatten eine Einstellung für Mitarbeiter/in Bilanzierung HGB/ Steuern vorliegen, der wir widersprochen haben. Stelle war ausgeschrieben, kein interner Bewerber, daher soll ext. Bewerber eingestellt werden. Sache hat aber Vorgeschichte: Stelle war vorher mit Kollegin besetzt, diese wurde kostspielig für diese Stelle ausgebildet, erhielt monatliches Gehalt von 2.500 Euro, wollte nach Einarbeitung mehr Entlohnung, dies wurde vom Unternehmen abgelehnt, daher suchte sie sich einen neuen Job und verlies das Unternehmen. Der Neue Mitarbeiter, männlich, soll nun 4.000 Euro Gehalt bekommen für die selbe Tätigkeit, soll auch noch in nächster Zeit eine zweite Stelle abdecken für eine Mitarbeiterin, die in Mutterschutz geht. Womit können wir dies nun rechtskräftig begründen?
Community-Antworten (3)
17.04.2009 um 18:07 Uhr
was wollt Ihr denn mit dem Widerspruch erreichen?
Ansatzpunkte sehe ich eher keine
17.04.2009 um 18:15 Uhr
Danke für die rasche Antwort. Ich fürchte auch, dass es keine Ansatzpunkte gibt. Das Gremium will sich auf das AGG berufen, und evt. auf unsere erst kürzlich durchgeführte Gehaltsüberprüfung in den Abteilungen, in dieser Abt. liegt der Schnitt bei 3200 Euro.
17.04.2009 um 18:17 Uhr
wird todsicher schiefgehen. Das AGG kann nicht greifen, weil es keine konkrete Benachteiligung eines bereits Beschäftigten gibt.
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