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Überstunden/ Feiertagsberechnung?

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FirstFlamm1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr! In meiner Firma (Einzelhandel) gibt es keine Stechuhren, die die genauer Arbeitszeit festhält. Wir schreiben die Arbeitszeiten mit der Hand und das in 6 Wochen im voraus und diese Arbeitszeitpläne hängen in jede Filiale aus. Meine Frage: Sind planbare Überstunden in den Feiertag zu berechnen? Beispiel: Mein Arbeitsvertrag besagt 20 Stunden wöchentlich. Genau in der Osterwoche muss ich 30 Stunden arbeiten, wegen Urlaubsvertretung. An Feiertagen wird nicht gearbeitet und wir haben ein 6 Tage- Woche.

Bitte schnell beantworten............ ich danke euch

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Community-Antworten (2)

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Rollie

19.03.2007 um 11:48 Uhr

Du solltest vielleicht etwas zur Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage sagen.

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FirstFlamm1

19.03.2007 um 12:11 Uhr

Die Arbeitszeiten sind unterschiedlich. Wir haben keine feste Arbeitszeiten. Wir müssen nur unsere Arbeitsvertragsstunden Wöchentlich erfüllen. Mal wird an einem Montag 5 Stunden gearbeitet, mal 8 Stunden, mal 4 Stunden oder sogar 10 Stunden. Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich, wie die MA gebraucht werden. Dies betrifft gerade die Teilzeitbeschäftigten. Eine Teilzeitbeschäftigte wird auf 5 Tage einteilt mit 20 Stunden Vetrag oder Sie kommt an 2- 3 Tagen und leistet ihre vertraglichen 20 Stunden.

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