Hallo.
Ich bin Köchin, arbeite (normalerweise) 5 Tage/Woche á 4 Stunden.
Nun, am Montag (Feiertag) brachte ich es auf stolze 8 Stunden.
Lt. Lohnverrechnung werden mir aber für den Feiertag statt der 8 Stunden nur 4 bezahlt (weil keine Vollzeit, sondern nur Teilzeit).
Feiertage werden doppelt gerechnet. Dh. ich habe statt der üblichen 4 Stunden/Tag (8 - weil Feiertag) 8 (16-weil Feiertag) gearbeitet.
Bekomme aber im Prinzip nur die 8 Stunden (die auf meinen Arbeitsaufzeichnungen stehen) plus die 4 Stunden (die auf meinem Lohnzettel zusätzlich verrechnet werden).
Liege ich richtig, wenn ich davon ausgehe, dass die verbliebenden 4 Stunden (die ich gearbeitet habe) als Überstunden gesehen werden, oder besser gesagt, ich die als Überstunden in meine Arbeitsaufzeichnungen eintragen darf?