Ich bin Köchin, arbeite (normalerweise) 5 Tage/Woche á 4 Stunden.
Nun, am Montag (Feiertag) brachte ich es auf stolze 8 Stunden.
Lt. Lohnverrechnung werden mir aber für den Feiertag statt der 8 Stunden nur 4 bezahlt (weil keine Vollzeit, sondern nur Teilzeit).
Feiertage werden doppelt gerechnet. Dh. ich habe statt der üblichen 4 Stunden/Tag (8 - weil Feiertag) 8 (16-weil Feiertag) gearbeitet.
Bekomme aber im Prinzip nur die 8 Stunden (die auf meinen Arbeitsaufzeichnungen stehen) plus die 4 Stunden (die auf meinem Lohnzettel zusätzlich verrechnet werden).
Liege ich richtig, wenn ich davon ausgehe, dass die verbliebenden 4 Stunden (die ich gearbeitet habe) als Überstunden gesehen werden, oder besser gesagt, ich die als Überstunden in meine Arbeitsaufzeichnungen eintragen darf?
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitszeitrecht
Arbeitszeitmodelle kennen und sich als Betriebsrat aktiv einbringen