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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

4-Schicht Zulagen und Sonstiges aushandeln

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rumpelstilzchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Chef möchte bei uns ein 4-Schicht System einführen, mich würde interessieren was in den Firmen bei euch z.B. bei solchen Verhandlungen alles rausgehandelt wurde. 4-Schichtzulagen (wieviel) zusätzliche Urlaubstage sonstige Vergütungen Was sollte sonst noch alles beachtet werden?

Wir sind ein kunstoffverarbeitender Betieb und gehören der IG Metall an. Wir sind fast alle letztes Jahr neu im BR da unser alter BRV viel im Alleingang mit dem Chef in den letzten Jahren ausgehandelt hat. BV über regelmäsige Samstagsarbeit. Gibt keinen Ü-Stundenzuschlag mehr. 100 std umsonst im Jahr arbeiten (hat er in der letzten Woche seiner Amtszeit unterschrieben obwohlder restl. BR dagegegen war wuste auch niemand von der Unterschrift der Aushang wurde erst nach der BR-Wahl ausgehangt. Gl dachte wohl das er so noch in BR gewählt wird )

Wollen diese Sachen jetzt nätürlich alle wieder loswerden und wenn möglich noch einen Bonus für uns rausholen. Wird natürlich schwer werden da der Chef bis jetzt alles kampflos bekommem hat, was er wollte. Prahlte damit sogar im Arbeitgeberverband das der BR alles macht was er will. Wollen natürlich von diesem Ja-Sager Image loswerden, da natürlich viele AN das Vertrauen zum BR und zur Gewerkschaft verloren haben!

vielen Dank Rumpelstilzchen

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Community-Antworten (4)

C
Catweazle

19.03.2007 um 02:10 Uhr

Die zusätzlichen Urlaubstage müsst ihr aber "Freizeitausgleich" nennen. Urlaub kann euer BR nicht regeln.

L
Lotte

19.03.2007 um 08:31 Uhr

Rumpelstilzchen, da Ihr der IG Metall angehört, würde ich mich auf jeden Fall mit der Gewerkschaft beraten, damit Ihr nicht anfangt etwas zu verhandeln, was nicht verhandelbar ist, da es dem Tarif unterliegt.

Außerdem wäre eine vorherige Schulung, möglichst Inhouse, dringend anzuraten, da Ihr alle neu seid.

J
Jube

19.03.2007 um 11:04 Uhr

Auch der BR kann BVen kündigen. Schaut auch mal nach, inwieweit die überhaupt zulässig und damit gültig sind, sie dürfen Euch nicht schlechter als im TV geregelt stellen.

R
Rollie

19.03.2007 um 12:00 Uhr

Wenn ihr der IGM angehört, dürfte ja auch ein Tarifvertrag anwendung finden, der viele Punkte wie Zulagen, Urlaub etc. beinhaltet. Vielleicht steht den Mitarbeitern dadurch ja schon Sachen zu, die erst gar nicht verhandelt werden müssen

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