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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gehalt/Stunden soll(en) halbiert werden - was ist möglich?

C
Christel.Franz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Unserer festangestellten Raumpflegerin (5 Jahre im Betrieb) soll nun - aufgrund von Einsparungsmaßnahmen - die Arbeitszeit (und damit das Gehalt) halbiert werden. Das kann sich die gute Frau nun leider nicht leisten, da sie auf das Geld angewiesen ist.

Was bleiben ihr für Möglichkeiten? Wenn ich das richtig sehe, geht das ja nur durch eine Änderung des Arbeitsvertrags bzw. einer Änderungskündigung. Dieser muß sie ja nicht zustimmen ... also müsste ihr dann wohl "ordentlich" gekündigt werden (mit Abfindung usw.). Verlieren tut sie sowieso, aber wie kann sie es nun am besten anstellen, damit sie noch möglichst viel davon hat?

Klar, erstmal nichts unterschreiben! Vielleicht das Ganze aussitzen und auf die "ordentliche" Kündigung warten, damit sie dann wenigstens noch Anspruch auf die Abfindung hat? Zwischenzeitlich kann sie sich ja dann nach einer neuen Stelle umschauen (sie hat hat, wenn ich mich nicht irre, 3 Monate Kündigungsfrist).

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ... vielen Dank im Voraus!

Christel Franz

7.123011

Community-Antworten (11)

L
Lotte

14.03.2007 um 21:54 Uhr

Christel.Franz, Du hast den Weg schon ganz gut beschrieben. Es wird Ihr kaum etwas übrig bleiben, als das ganze auszusitzen. Der BR wird hoffentlich einen Grund finden, der Kündigung zu widersprechen, dann muss sie KschKlage erheben und dann wird man sehen.

Es sei denn, sie unterschreibt und sucht sich eine weitere Halbtagsstelle

G
gonzo

14.03.2007 um 22:41 Uhr

bzw. einer Änderungskündigung.Dieser muß sie ja nicht zustimmen ... also müsste ihr dann wohl "ordentlich" gekündigt werden (mit Abfindung usw.).

föllig falsch

L
Lotte

14.03.2007 um 22:50 Uhr

gonzo, da bin ich aber mal gespannt wie Deine Wahrheit aussieht?

M
Mona-Lisa

14.03.2007 um 22:51 Uhr

@Lotte, föllig richdig!

S
sphinx

14.03.2007 um 22:54 Uhr

@Lotte, Mona-Lisa

Stiehmt!! ;-)

LG

G
gonzo

14.03.2007 um 22:56 Uhr

die mus doch nich zweimal gekündigt werden oder? und kriegt se echt ne abfindung?

L
Lotte

14.03.2007 um 23:14 Uhr

gonzo, heute verteile ich Internetseiten ;-) http://www.info-arbeitsrecht.de/Aenderungskundigung/aenderungskundigung.html

Abfindung bliebe abzuwarten

G
gonzo

14.03.2007 um 23:31 Uhr

lotte, versteh ich nich. hab ich doch recht gehabt mit meiner antwort. ich frag mal meinen betriebrat.

L
Lotte

14.03.2007 um 23:39 Uhr

gonzo, aber die MA hat ja noch keine Änderungskündigung bekommen, deswegen wird sie wohl nicht zweimal gekündigt. Dass Christel meint, dass sie die Änderungskündigung aussitzen soll, habe ich gerade erst entdeckt, da hast Du mit Deinem "Quatsch" Recht.

W
wölfchen

15.03.2007 um 10:30 Uhr

Genau, Lotte, das meinte gonzo nämlich: bekomme ich eine Änderungskündigung, kommt keine weitere Kündigung nach. Falls ich nämlich die Kündigung nicht annehme, bin ich automatisch gekündigt. Nur - dabei können auch Fristen davonlaufen. Deshalb empfiehlt unsere Rechtsanwältin meist, die Änderungskündigung "unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Prüfung" anzunehmen.

L
Lotte

15.03.2007 um 20:42 Uhr

Wölfchen, "Falls ich nämlich die Kündigung nicht annehme, bin ich automatisch gekündigt."

Das meinst Du nicht wirklich so, nehme ich an ;-)))

Vermutungsmodus an: Du meinst, falls man die Änderung nicht annimmt. Vemutungsmodus aus.

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