Gehalt/Stunden soll(en) halbiert werden - was ist möglich?
Hallo!
Unserer festangestellten Raumpflegerin (5 Jahre im Betrieb) soll nun - aufgrund von Einsparungsmaßnahmen - die Arbeitszeit (und damit das Gehalt) halbiert werden. Das kann sich die gute Frau nun leider nicht leisten, da sie auf das Geld angewiesen ist.
Was bleiben ihr für Möglichkeiten? Wenn ich das richtig sehe, geht das ja nur durch eine Änderung des Arbeitsvertrags bzw. einer Änderungskündigung. Dieser muß sie ja nicht zustimmen ... also müsste ihr dann wohl "ordentlich" gekündigt werden (mit Abfindung usw.). Verlieren tut sie sowieso, aber wie kann sie es nun am besten anstellen, damit sie noch möglichst viel davon hat?
Klar, erstmal nichts unterschreiben! Vielleicht das Ganze aussitzen und auf die "ordentliche" Kündigung warten, damit sie dann wenigstens noch Anspruch auf die Abfindung hat? Zwischenzeitlich kann sie sich ja dann nach einer neuen Stelle umschauen (sie hat hat, wenn ich mich nicht irre, 3 Monate Kündigungsfrist).
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ... vielen Dank im Voraus!
Christel Franz
Community-Antworten (11)
14.03.2007 um 21:54 Uhr
Christel.Franz, Du hast den Weg schon ganz gut beschrieben. Es wird Ihr kaum etwas übrig bleiben, als das ganze auszusitzen. Der BR wird hoffentlich einen Grund finden, der Kündigung zu widersprechen, dann muss sie KschKlage erheben und dann wird man sehen.
Es sei denn, sie unterschreibt und sucht sich eine weitere Halbtagsstelle
14.03.2007 um 22:41 Uhr
bzw. einer Änderungskündigung.Dieser muß sie ja nicht zustimmen ... also müsste ihr dann wohl "ordentlich" gekündigt werden (mit Abfindung usw.).
föllig falsch
14.03.2007 um 22:50 Uhr
gonzo, da bin ich aber mal gespannt wie Deine Wahrheit aussieht?
14.03.2007 um 22:51 Uhr
@Lotte, föllig richdig!
14.03.2007 um 22:54 Uhr
@Lotte, Mona-Lisa
Stiehmt!! ;-)
LG
14.03.2007 um 22:56 Uhr
die mus doch nich zweimal gekündigt werden oder? und kriegt se echt ne abfindung?
14.03.2007 um 23:14 Uhr
gonzo, heute verteile ich Internetseiten ;-) http://www.info-arbeitsrecht.de/Aenderungskundigung/aenderungskundigung.html
Abfindung bliebe abzuwarten
14.03.2007 um 23:31 Uhr
lotte, versteh ich nich. hab ich doch recht gehabt mit meiner antwort. ich frag mal meinen betriebrat.
14.03.2007 um 23:39 Uhr
gonzo, aber die MA hat ja noch keine Änderungskündigung bekommen, deswegen wird sie wohl nicht zweimal gekündigt. Dass Christel meint, dass sie die Änderungskündigung aussitzen soll, habe ich gerade erst entdeckt, da hast Du mit Deinem "Quatsch" Recht.
15.03.2007 um 10:30 Uhr
Genau, Lotte, das meinte gonzo nämlich: bekomme ich eine Änderungskündigung, kommt keine weitere Kündigung nach. Falls ich nämlich die Kündigung nicht annehme, bin ich automatisch gekündigt. Nur - dabei können auch Fristen davonlaufen. Deshalb empfiehlt unsere Rechtsanwältin meist, die Änderungskündigung "unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Prüfung" anzunehmen.
15.03.2007 um 20:42 Uhr
Wölfchen, "Falls ich nämlich die Kündigung nicht annehme, bin ich automatisch gekündigt."
Das meinst Du nicht wirklich so, nehme ich an ;-)))
Vermutungsmodus an: Du meinst, falls man die Änderung nicht annimmt. Vemutungsmodus aus.
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