Schichtarbeit - Erlaubnis durch den Betriebsrat?
Hallo Kollegen, es geht um die Frage,ob Schichtarbeit(Nachtschicht,Spätschicht u.s.w.) eine Erlaubniss durch den Betriebsrat erfordert? Es geht -nicht- um die Frage nach Überstunden,sondern rein um das schichten!!! Hoffe das jemand mir helfen kann! Vieleicht hat jemand noch einen Paragraphen dazu. Im vorraus danke, Cody
Community-Antworten (5)
14.03.2007 um 20:13 Uhr
Hallo cody,
Veränderung und Verteilung der AZ unterliegt der Mb des BR, siehe § 87 (1)2 BetrVG
14.03.2007 um 20:15 Uhr
@spartacus Es ist ja immer die Frage, was das denn nun ganz konkret bedeutet, dass der BR ein MBR nach § 87 Abs. 1 BetrVG hat. Kannst Du aushelfen?
14.03.2007 um 20:37 Uhr
@ Kölner Konkret - BV AZ erstellen ! Klären wer macht welche Schicht? Immer,oder Wechselschicht?Berücksichtigung (Freistellung von Nachtschicht?)Schwerbehinderter. Was ist mit der Schichtzulage wie wird sie verrechnet(Geld oder Zeit?)Gibt es einen Tarifvertrag?Können Beschäftigte die jetzt mit Öffis fahren den Betrieb auch nacht erreichen? Konkret auf den Betrieb bezogen gibt es bestimmt noch andere Gesichtspunkte zu berücksichtigen. War das etwas konkreter?
14.03.2007 um 21:49 Uhr
@spartacus Einiges von dem von Dir Vorgestellten würde mich als AG nicht interessieren...
15.03.2007 um 10:25 Uhr
Hallo Cody,
schau dir bitte dazu im Fitting zu § 87 RN 120 - 123 an.
MfG Angi1
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