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Schichtarbeit - Erlaubnis durch den Betriebsrat?

C
cody
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, es geht um die Frage,ob Schichtarbeit(Nachtschicht,Spätschicht u.s.w.) eine Erlaubniss durch den Betriebsrat erfordert? Es geht -nicht- um die Frage nach Überstunden,sondern rein um das schichten!!! Hoffe das jemand mir helfen kann! Vieleicht hat jemand noch einen Paragraphen dazu. Im vorraus danke, Cody

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Community-Antworten (5)

S
Spartacus

14.03.2007 um 20:13 Uhr

Hallo cody,

Veränderung und Verteilung der AZ unterliegt der Mb des BR, siehe § 87 (1)2 BetrVG

K
Kölner

14.03.2007 um 20:15 Uhr

@spartacus Es ist ja immer die Frage, was das denn nun ganz konkret bedeutet, dass der BR ein MBR nach § 87 Abs. 1 BetrVG hat. Kannst Du aushelfen?

S
Spartacus

14.03.2007 um 20:37 Uhr

@ Kölner Konkret - BV AZ erstellen ! Klären wer macht welche Schicht? Immer,oder Wechselschicht?Berücksichtigung (Freistellung von Nachtschicht?)Schwerbehinderter. Was ist mit der Schichtzulage wie wird sie verrechnet(Geld oder Zeit?)Gibt es einen Tarifvertrag?Können Beschäftigte die jetzt mit Öffis fahren den Betrieb auch nacht erreichen? Konkret auf den Betrieb bezogen gibt es bestimmt noch andere Gesichtspunkte zu berücksichtigen. War das etwas konkreter?

K
Kölner

14.03.2007 um 21:49 Uhr

@spartacus Einiges von dem von Dir Vorgestellten würde mich als AG nicht interessieren...

A
Angi1

15.03.2007 um 10:25 Uhr

Hallo Cody,

schau dir bitte dazu im Fitting zu § 87 RN 120 - 123 an.

MfG Angi1

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