Betriebsrat darf ohne Erlaubnis nicht in Abteilung
Hallo zusammen, wir hatten in unserem Betrieb in den letzten Wochen Diskussionen mit einem Fertigungsleiter. Der ist der Meinung, das der BR um Erlaubnis bei ihm fragen muss, wenn er in seine Abteilung geht um seine Aufgaben nach §80 Betrvg zu erledigen. Wie seht ihr das , darf er uns verbieten in die Abteilung zu gehen? Müssen wir Ihn um Erlaubnis fragen? Wie sollen wir darauf reagieren?
Community-Antworten (5)
11.03.2025 um 08:22 Uhr
Die Juristen sagen immer "Es kommt darauf an". Nämlich darauf, ob in der Fertigung besondere Vorkehrungen für "Besucher" getroffen werden müssen (Schutzkleidung, Unterweisung, o.ä.) oder die Abläufe durch Euren Besuch in Mitleidenschaft gezogen werden würden. Fragt einfach mal nach den Hintergründen und nehmt diese ernst. Damit nehmt ihr dem Fertigungsleiter den Wind aus den Segeln und vergebt Euch nix. Wenn ihr die Bedenken ausräumen könnt und man Euch dann immer noch nur "eine Audienz gewähren" will, solltet ihr "eine Etage höher" Beschwerde einlegen und es meiner Ansicht nach auf eine Beschwerde des Fertigungsleiters ankommen lassen.
11.03.2025 um 09:24 Uhr
Gründe erfragen hilft sicher. Aber es kommt halt darauf an, was genau ihr dort wollt. Wir haben auch Bereiche in denen wir uns anmelden müssen. Dafür gibt es gute Gründe aber es ist halt auch nur ein Anmelden und der Zutritt wird nicht verweigert.
11.03.2025 um 10:52 Uhr
Zitat Löwe14 : ....... wir hatten in unserem Betrieb in den letzten Wochen Diskussionen mit einem Fertigungsleiter. Der ist der Meinung, das der BR um Erlaubnis bei ihm fragen muss, wenn er in seine Abteilung geht um seine Aufgaben nach §80 Betrvg zu erledigen
Fragt den Fertigungsleiter mal, auf welcher Sach- und/oder Rechtsgrundlage sein Verlangen beruht.
11.03.2025 um 10:56 Uhr
"Fragt den Fertigungsleiter mal, auf welcher Sach- und/oder Rechtsgrundlage sein Verlangen beruht."
Möglicherweise sieht man das Betreten von Abteilungen bei Rheinmetall etwas anders als bei KIK. Aber nach dem Grund fragen, ist mal ein Anfang.
12.03.2025 um 12:05 Uhr
Wenn der BR für den Zutritt eine Erlaubnis bräuchte würde es im BetrVG stehen. Es kann natürlich Voraussetzungen dafür geben. Aber betteln muss der BR nicht.
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