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Betriebsrat darf ohne Erlaubnis nicht in Abteilung

L
Löwe14
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo zusammen, wir hatten in unserem Betrieb in den letzten Wochen Diskussionen mit einem Fertigungsleiter. Der ist der Meinung, das der BR um Erlaubnis bei ihm fragen muss, wenn er in seine Abteilung geht um seine Aufgaben nach §80 Betrvg zu erledigen. Wie seht ihr das , darf er uns verbieten in die Abteilung zu gehen? Müssen wir Ihn um Erlaubnis fragen? Wie sollen wir darauf reagieren?

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Community-Antworten (5)

VB
Vic Brom

11.03.2025 um 08:22 Uhr

Die Juristen sagen immer "Es kommt darauf an". Nämlich darauf, ob in der Fertigung besondere Vorkehrungen für "Besucher" getroffen werden müssen (Schutzkleidung, Unterweisung, o.ä.) oder die Abläufe durch Euren Besuch in Mitleidenschaft gezogen werden würden. Fragt einfach mal nach den Hintergründen und nehmt diese ernst. Damit nehmt ihr dem Fertigungsleiter den Wind aus den Segeln und vergebt Euch nix. Wenn ihr die Bedenken ausräumen könnt und man Euch dann immer noch nur "eine Audienz gewähren" will, solltet ihr "eine Etage höher" Beschwerde einlegen und es meiner Ansicht nach auf eine Beschwerde des Fertigungsleiters ankommen lassen.

R
rtjum

11.03.2025 um 09:24 Uhr

Gründe erfragen hilft sicher. Aber es kommt halt darauf an, was genau ihr dort wollt. Wir haben auch Bereiche in denen wir uns anmelden müssen. Dafür gibt es gute Gründe aber es ist halt auch nur ein Anmelden und der Zutritt wird nicht verweigert.

LA
Lutius Albutius

11.03.2025 um 10:52 Uhr

Zitat Löwe14 : ....... wir hatten in unserem Betrieb in den letzten Wochen Diskussionen mit einem Fertigungsleiter. Der ist der Meinung, das der BR um Erlaubnis bei ihm fragen muss, wenn er in seine Abteilung geht um seine Aufgaben nach §80 Betrvg zu erledigen

Fragt den Fertigungsleiter mal, auf welcher Sach- und/oder Rechtsgrundlage sein Verlangen beruht.

R
RudiRadeberger

11.03.2025 um 10:56 Uhr

"Fragt den Fertigungsleiter mal, auf welcher Sach- und/oder Rechtsgrundlage sein Verlangen beruht."

Möglicherweise sieht man das Betreten von Abteilungen bei Rheinmetall etwas anders als bei KIK. Aber nach dem Grund fragen, ist mal ein Anfang.

C
Catweazle

12.03.2025 um 12:05 Uhr

Wenn der BR für den Zutritt eine Erlaubnis bräuchte würde es im BetrVG stehen. Es kann natürlich Voraussetzungen dafür geben. Aber betteln muss der BR nicht.

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