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Termine eine BR-Mitgliedes - ich die GF um Erlaubnis fragen, wenn ich Auswärtstermin habe?

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Miffi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, sagt mal, muss ich die GF um Erlaubnis fragen, wenn ich auswärts (Gewerkschaft - was ich natürlich nicht sagen will) habe? Meines Wissens nach genügt doch die Ab- und wieder Anmeldung oder? Muss ich da meinen BR-Vorsitzenden um Erlaubnis fragen????

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Community-Antworten (16)

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frabel

31.07.2006 um 17:57 Uhr

An- und Abmeldung ist bei Betriebsratsarbeit notwendig. Gewerkschaftssitzungen sind nur dann als BR-Arbeit anzusehen falls dich dein BR dorthin schickt (z.B. als Fortbildungsmaßnahme). Dafür ist ein BR-Beschluss und eine Info an den AG dringend notwendig. Aus eigenem Antrieb während der Arbeitszeit solch eine Veranstaltung zu besuchen ist nicht zulässig.

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Mona-Lisa

31.07.2006 um 18:06 Uhr

Miffi, ich geh mal davon aus, dass du für einen Besuch zur Gewerkschaft das Haus verlassen musst, oder? Das hat auch versicherungstechnische Gründe, dass du die ?Fahrt? ob mit Firmenwagen oder evtl. Privatauto machst. Ihr werdet doch wohl auch so eine Art Reiseantrag stellen müssen, wenn ihr für die Firma unterwegs sind. Dann würde ich als AG auch gerne wissen, wohin die Reise geht.... Welche Themen ihr da beredet, geht ihn natürlich nicht`s an. An- und abmelden ist vollkommen richtig, ist aber meiner Meinung nach auf innerhalb der Firma beschränkt.

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miffi

31.07.2006 um 18:36 Uhr

@frabel, das war keine "Veranstaltung" sondern nur ein Informationsgespräch für Schulungen und BR-Arbeit.

@Mona-Lisa die Reise bewegte sich innerhalb der gleichen Stadt, 10 min Fahrt mit dem Privatauto. Für Fahrten, die ich für die Firma mache, also Kundenbesuche oder Lieferanten aufsuchen muss ich mich auch nirgends abmelden.

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Mona-Lisa

31.07.2006 um 19:54 Uhr

dann ist das bei euch eben so geregelt, was die Kunden/Lieferantenbesuche betrifft. Und trotzdem kannst du die Firma nicht verlassen, ohne Deinem Arbeitgeber zu informieren, dass du ausser Haus ein Informationsgespräch bei der GW hast. Nennt man auch vertrauensvolle Zusammenarbeit...... Abgesehen kannst du Kilometergeld beantragen, da du mit deinem PKW gefahren bist.......

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Miffi

31.07.2006 um 20:49 Uhr

hm :-< also reicht es nicht, wenn ich vorher sage, dass ich zu dem zeitpunkt einen auswärtstermin habe und mich wieder anmelde, wenn ich zurück bin? ich dachte halt, dass an- und abmelden ausreichen schnief

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Fayence

31.07.2006 um 21:46 Uhr

Miffi, ich bin geneigt, Deine Absichten mit "Arbeitszeitbetrug" zu umschreiben!

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miffi

31.07.2006 um 23:20 Uhr

Fayence, es ist ok, wenn du dazu geneigt bist. Es ist aber durchaus nicht so. Ich habe mich beraten lassen bei jemandem der vom BetrVG Ahnung hat - was ich bei mir im BR nach wie vor vermisse. Ich bekomme von niemandem in unserem BR die Antworten und Reaktionen die nötig wären. Ich bin erst seit ca. 1 Monat in einem BR, hatte noch nie eine Schulung und das Wissen was ich habe, habe ich mir selbst angeeignet und mühevoll erlesen. Bisher war immer überall nur die Rede von Ab- und Anmelden, wenn es um Betriebsratsarbeit geht. Das habe ich getan. Ergo lasse ich mir Arbeitszeitbetrug auf keinen Fall vorwerfen. Im Zweifelsfall kann ich immernoch eine Bestätigung der Dame von der Gewerkschaft einholen, die dann bescheinigt, wo ich wann war.

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Mona-Lisa

31.07.2006 um 23:26 Uhr

Miffi, hast du schon eine Schulung in Aussicht? Wenn nicht, schleunigst einen Beschluss vom Betriebsrat einholen und geh zu einer BetrVG-Schulung!

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Fayence

31.07.2006 um 23:34 Uhr

miffi, ich würde Dir dringend anraten einmal nachzulesen, was denn so zur Betriebsratsarbeit gehört -für die der AG ein BR-Mitglied von seiner Arbeitsleitung freizustellen hat-!

Zweiter Rat: Falls Ihr einen Kommentar (Fitting, Däubler, Richardi) habt, findest Du entsprechende Hinweise unter §37 BetrVG.

P.S. Der Freistellungsanspruch für ein "Informationsgespräch für Schulungen und BR-Arbeit" ist mir bis heute nicht bekannt!!

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Heini

31.07.2006 um 23:34 Uhr

Ich bin geneigt zu sagen, dass ein Ab- und Anmelden ausreicht wenn ein Betriebsratsmitglied im Rahmen seiner Tätigkeit als Betriebsrat aktiv ist. Dabei ist es unerheblich ob dieses im Betrieb oder außerhalb des Betriebes geschieht. Es bedarf hier weder die Erlaubnis des BR Vors., des Arbeitgebers noch eines Beschlusses. Auch hat der AG nicht das Recht zu erfahren wohin die Fahrt geht. Wenn das Betriebsratmitglied meint es müsse während der Arbeitszeit zur Gewerkschaft fahren um sich über gewisse Themen, zB Tarifvertrag, sachkundig zu machen , so obliegt es im persönlich dieses selber zu entscheiden. Einzige Voraussetzung ist, es muss für seine BR Tätig notwendig gewesen sein.

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miffi

01.08.2006 um 00:47 Uhr

vielen dank heini, ja, genau der meinung bin ich auch. fayence, wir haben leider noch keinen kommentar, obwohl der beschluss schon seit wochen gültig ist. genau das ist doch der punkt: dass ich gegen windmühlenarme kämpfe, aber nichts, aber auch gar nichts ausrichten kann gegen ignoranz, nichtstun, unterlassen und kuschen, AUSSER dass ich mich eben an geeigneter stelle kundig mache. das habe ich getan, nicht mehr und nicht weniger. ich will meine sache gut machen, kann das aber nicht, wenn ich von allen seiten gebremst werde.

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Rollie

01.08.2006 um 02:41 Uhr

Wie lange existiert denn bei Euch der Betriebsrat, das ihr keine gescheite Kommentierung habt ? (Ich würde mal den AG fragen, ich bin überzeugt, der hat eine, vielleicht leiht er sie mal aus :-)) )

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miffi

01.08.2006 um 09:34 Uhr

Hallo Rollie, tja, der Betriebsrat existiert seit mittlerweile 8 Jahren. Genau aus dem Grund, weil wir so etwas nicht haben und auch noch nie hatten und weil so vieles anderes bei uns auch nicht existiert und auch nicht angesprochen wird, genau aus diesem Grund rege ich mich ja so auf. Ich bin seit 2 Monaten in dem Betriebsrat und muss diese alten vertrockneten Strukturen erst einmal aufbrechen mit der Hilfe meiner anderen neuen Kollegen. Problem ist nur, dass der BRV mit seiner alten Riege diese vertrockneten Strukturen zu vertreten hat und weiterhin diese Schiene fahren will.

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wölfchen

01.08.2006 um 11:40 Uhr

Tja miffi, da hast Du ein starkes Problem, mit dem Du nicht allein stehst, denn ich habe schon allein in meinem näheren Umfeld 2 BR- Vorsitzende erlebt, die meinten, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben. Schulungen oder gar Literatur brauchten sie nicht. Die eine kam sogar mit einem Handkommentar von 1998 an (man darf ja schließlich keine Kosten verursachen, sonst geht der Betrieb pleite). Aber offensichtlich hast Du Unterstützung von den anderen "Neulingen"- und ich wünsche Dir viel Kraft und Durchhaltevermögen! Gruß Wölfchen

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miffi

01.08.2006 um 11:59 Uhr

schön wölfchen, dass es leute gibt, die das auch erleben. ja, bei uns ist es ähnlich.... und ich kann dich noch toppen - ein handkommentar von 1985 - wusste gar nicht, dass es damals schon sowas gab hihi es ist schon schwierig, in sowas dann ordentliche strukturen hineinzubekommen, mit denen man arbeiten kann.

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Fayence

01.08.2006 um 13:03 Uhr

@ miffi & heini

Auch wenn es Euch 10x nicht passt! Meine Meinung hat sich nicht geändert und ich wäre mit solchen Fahrten extrem vorsichtig!! Es geht mir dabei nicht darum, Recht zu behalten sondern einen "BR-Neuling" vor womöglich unliebsamen Überraschungen zu bewahren!

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