Spätdient wiedermal nach 10 Jahren
Hallöchen,
wir haben da mal eine Frage. In einer Abteilung soll ab Februar Spätdienst gearbeitet werden. Im BR konnte sich niemand an diesen Dienst erinnern. Erst Recherchen in alten DP haben ans Licht gebracht, dass 2008 im Sommer ein letzter Spätdienst geplant war. Eine BV existiert nicht. DP wurden damals nicht mitbestimmt. Nun ist es so, dass die DP 4 Wochen vor monatsbeginn bekanntgegeben werden. Der BR begleitet im elektronischen DP- Programm die Planung. Hinweise des BR werden durch den ArbG umgesetzt (wirklich!). Nun die Frage: ist dieser Spätdient für uns ein generell neues Arbeitszeitmodel oder kann sich der Abt- Ltr darauf berufen, das es das ja schon mal vor 9 Jahren gab?
Anmerkung: Nach Rücksprache mit GF und Pers.- Abt. werden wir eine BV über die Arbeitszeitmodelle bis zum Sommer auf die Beine stellen. Beide Seiten sind daran interessiert.
Community-Antworten (7)
07.01.2019 um 16:30 Uhr
"Nun die Frage: ist dieser Spätdient für uns ein generell neues Arbeitszeitmodel oder kann sich der Abt- Ltr darauf berufen, das es das ja schon mal vor 9 Jahren gab?"
Beides ! Der AG kann sich natürlich darauf berufen, daß es das schon einmal gab. In der MB seit Ihr aber trotzdem ... es nutzt ihm halt nur wenig, wenn er sich drauf beriefe ....
07.01.2019 um 20:41 Uhr
Das "Gewohnheitsrecht" oder betriebliche Übung gibt es im kollektiven Zusammenhang nicht. Lasst euch bei der BV nicht unter Zeitdruck setzen. Wenn die Konditionen nicht stimmen, müsst ihr keinen faulen Kompromiss machen.
08.01.2019 um 11:04 Uhr
Huhu Kratzbürste,
bei uns läuft es mit den DP eigentlich sehr gut. Wir haben ein auch wirklich gutes Verhältnis zum ArbG. In die BV soll im Grund das rein, so wie es jetzt schon läuft. Einzig bei der Mitbestimmung müssen wir uns über die Fristen zur Vorlage einigen. Lt. TV sind DP dem Mitarbeiter 4 Wochen vor Monatsbeginn bekannt zu geben. Es gibt keine Probleme mit Diensttausch, Wunschdiensten etc..
LG nelchen
08.01.2019 um 11:12 Uhr
"Einzig bei der Mitbestimmung müssen wir uns über die Fristen zur Vorlage einigen. Lt. TV sind DP dem Mitarbeiter 4 Wochen vor Monatsbeginn bekannt zu geben."
Dann gibt es da mMn nichts,worüber man sich "einigen" müßte:
Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. (§ 77 Absatz 3 Satz 1 BetrVG).
08.01.2019 um 11:15 Uhr
Na aber wir müssen die Pläne doch prüfen und mitbestimmen. erst dann können sie doch durch den ArbG bekanntgegeben werden.
08.01.2019 um 11:17 Uhr
Du meinst die Frist, die Euch der AG gibt, um die Pläne zu prüfen und abzusegnen ? Darüber müßt Ihr Euch natürlich verständigen.
P.S. Sorry, dann habe ich das falsch verstanden.
08.01.2019 um 11:18 Uhr
Oder wir haben uns falsch ausgedrückt... ;-)
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