Kaltgetränke - ab welcher Temperatur muss der Arbeitgeber in einer Bäckerei die zur Verfügung stellen?
Hallo ich brauche wiedermal eure Hilfe!!!!! Ich wurde von einer Kollegin angesprochen, ob es eine Gesetzliche Regelung gibt, dass Kaltgetränke (Wasser), ab einer bestimmten Temperatur vom Betrieb den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden muss.(Bäckereien).
Community-Antworten (3)
14.06.2006 um 09:57 Uhr
Willst Du mir allen ernstes weiß machen, das es in einer Backstube keinen Kaltwasserhahn gibt ? :-))
15.06.2006 um 01:16 Uhr
Danke Rollie für diese ergreifende Antwort die hat mir waaaahnsinnig weitergeholfen.
15.06.2006 um 02:36 Uhr
Hallo Janina So etwas gibt es nicht mehr. Bei Arbeitsräumen mit hohen Wärmelasten und Wärmestrahlungen (z.B: Teigwarenherstellung, Backofenbereiche) findest Du etwas bei den Rechtsnormen das sind die ArbStättV, BGV A 1, BGV D 4. hier spricht man von bedarfsgerechte Reglung der Temperatur,befeuchten der Raumluft, Lüftung, Klimatisierung, Durchzug vermeiden. Man spricht hier nur davon, man solle darauf achten das man genung Flüssigkeit (verdünnte Säfte, Tee,Wasser) zu sich nimmt. es ist aber nicht verkehrt, den Chef oder Verantwortlichen darauf hinzu weisen, das er darauf zu achten hat. Dies findest Du in der Unfallverhütungsvorschrift grundsätze der prävention BGV A 1 unter Zweites Kapitel Pflichten des Unternehmers §2 Grundpflichten des Unternehmers und unter §3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation Auskunftspflichten. Er muss ja eine Gefährdundsbeurteilung haben über jeden Arbeitsplatz. Auch im Arbeitsschutzgesetz zu finden unter §5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Also leiere deinem Chef ein paar Kästen Wasser aus den Rippen,denn einen Kollaps möchte er doch bestimmt nicht, dies bedeutet für ihn Lohnfortzahlung, da sind ein paar bereit gestellte Kästen Wasser, oder Tee bedeutend billiger.
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