Erstellt am 14.03.2007 um 14:52 Uhr von Petrus
Könnte schwierig sein, das abzulehnen, es sei denn, es erwächst aus einem der Punkte in § 87 (1) BetrVG ein Mitbestimmungstatbestand. (Die Nummern 2 und 3 könnten was hergeben, bei "40 Stunden für das gleich Geld wie 38 Std." evtl. auch Nr. 10 + 11) Also in den Kommentar Eurer Wahl gucken!
Erstellt am 14.03.2007 um 16:49 Uhr von Kölner
@Miparix
Geht nicht...
...Vertragsfreiheit nach § 105 GewO könnte zum Verständnis helfen!
@Petrus
Leider falsch...