Erstellt am 13.03.2007 um 14:22 Uhr von Petrus
Das hängt von Tarifvertrag, Dienstreiseregelung im Betrieb, ggf. Arbeitsvertrag ab. Und da reicht dann die Spanne von "komplett Arbeitszeit" bis "komplett Privatvergnügen". Gesetzliche Regelungen gibt es hierzu vmtl. nur für Trucker.
Erstellt am 13.03.2007 um 14:45 Uhr von gonzo
boris,
habt ihr keinen betriebsrat? der müste das doch wissen
Erstellt am 13.03.2007 um 19:42 Uhr von wölfchen
@ gonzo,
haste immer noch nicht bei Deinem BR nachgefragt, wie Betriebsrat geschrieben wird?