Hallo liebe Kollegen!

Kann der Arbeitgeber Rufbereitschaft anorden und die Zeit von der Alarmierung bis zum Eintreffen am Arbeitsplatz auf 5-10 Minuten festlegen? Ich kenne ein Urteil von 2002, wo diese Frage vom BAG verneint wurde! Wir sind eine private Reha-Klinik und die Ärzte sollen so um die Bereitschaftsdienste gebracht werden. Sie sollen eine Vereinbarung unterschreiben, in der sie sich verpflichten, die Rufbereitschaft auf dem Klinikgelände zu verbringen! Gibt es neue Urteile? Wer hat ähnliche Regelungen bei sich abgelehnt.

Viele Grüße