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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsichtnahme Bruttoentgeltlisten?

H
hewikl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Nach langen Querelen können wir nun endlich Einsicht in die Entgeltlisten nehmen. Ist es in Ordnung vorbereitete Listen (Mitarbeitername) mitzunehmen und dann die maßgeblichen Daten dort einzutragen? Kopieren bzw. komplett abschreiben ist ja bekanntlich nicht erlaubt... Danke.

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Community-Antworten (2)

W
wölfchen

12.03.2007 um 23:44 Uhr

Da reicht schon ein Blick in den Basiskommentar zum § 80 BetrVG: "...schließt die Möglichkeit ein, Notizen zu machen, ggf. auch in hierfür eigens vom BR vorbereiteten Listen die.... handschriftlich vollständig ergänzt werden können"

K
Konrad

13.03.2007 um 09:08 Uhr

"komplett abschreiben ist nicht erlaubt" Erlaubt ist was nicht verboten ist oder, wie ihr es vereinbart.

Es steht Euch zu, zu zweit jeden Tag das Personalbüro aufzusuchen, die L+G Liste Einsicht zu nehmen, jeden Tag ein paar Notizen zu machen, vergeßt nicht dabei stets zu erwähnen dass es auf diese Weise, viel Zeit und Geld kostet und fordert doch einfach die komplette Lohn und Gehaltsliste an. Wir schreiben keine Listen mehr ab!

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