In unserem Unternehmen existiert eine Orga-Anweisung, daß bei Arbeitszeitüberschreitungen täglich ein Korrekturbeleg ausgefüllt werden muß, vom Vorgesetzten WGL abgezeichnet und dann zur Erfassung an die Personalabteilung gehen muß.
Unsere Packer aus der Zustellabteilung leisten ständig Überstunden um die Aufträge erfüllen zu können. Im Oktober teilte der WGL den Packern mit, daß sie nicht mehr täglich Belege ausfüllen sollen, sondern, daß die Anerkennung bzw. Abgeltung noch geregelt werden muß. Obwohl ich (stellv.VorsitzendeBR) mit der Geschäftsleitung die Angelegenheit regelte und auch die Packer informierte, unterblieben die Belege. Der WGL teilte auf meine Anfrage mehrmals mit, die Angelegenheit wäre erledigt. Einer der Packer ist ebenfalls BR Mitglied und wurde von mir mehrmals über die korrekte Anerkennung informiert. Am 06.01.2006 legten die Packer eine Sammlung von Ü-Belegen ihrem WGL für die Monate November und Dezember vor. Dieser weigerte sich, diese abzuzeichnen. Am 30.01.06 wurde ich darüber informiert. Auf mehrmaliges Drängen gab der WGL am 01.02.06 die Belege an die Personalabteilung. Die Geschäftsleitung ist verärgert und wünscht als Kompromiß nur die 50%ige Anerkennung der Überstunden und wegen Personalkostenbudget für 2006 nur ein "Abfeiern", keine Bezahlung. Die Packer (insbesondere BR-Mitglied Packer) besteht jetzt darauf, daß ich die vollen 100% einfordere. Was ist zu tun?
Wir gehören zum gekündigten Manteltarifvertrag NRW Groß- und Außenhandel.