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Urlaubsanträge der AN. Kann BR da mitbestimmen

BL
Betriebsrat LM
Jan 2019 bearbeitet

Betriebsleitung möchte wegen nicht erteilten Urlaubsanträgen der AN nur mit dem BRV sprechen. Kann ich als BR Mitglied das auch übernehmen für deie AN, da sie nicht gerne zum BRV möchten? Falls ja, muss dafür ein z.B. Urlaubsausschuß gebildet werden oder reicht eine Mitteiling des BR, daß BR Mitglied Müller das bearbei darf?

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Community-Antworten (10)

K
kratzbürste

04.01.2019 um 09:23 Uhr

Der BR kann per Beschluss einzelnen Mitgliedern Aufgaben erteilen. Und die AN haben ohnehin das Recht, das BR-Mitglied ihres Vertrauens in Anspruch zu nehmen.

J
JohnDoe

04.01.2019 um 10:02 Uhr

Euere Aufgabe ist zu hinterfragen warum die AN den Urlaub nicht genehmigt bekommen. Das ist nur in Ausnahmefällen möglich und die sind sehr begrenzt. Urlaub ist Sache des AN und muss nicht ausdrücklich gnehmigt werden. Der AN beantragt Urlaub und wenn zwingende betriebliche Gründe nicht dagegen sprechen gilt der beantragte Urlaub als genehmigt. Zwingende betriebliche Gründe googeln dann wird es für den AG schnell dünn, den Urlaub zu untersagen.

P
Pickel

04.01.2019 um 10:16 Uhr

Vergiss das von JohnDoe. Das ist gefährlicher Quatsch.

C
celestro

04.01.2019 um 10:42 Uhr

"Vergiss das von JohnDoe. Das ist gefährlicher Quatsch."

Was genau ?

M
Moreno

04.01.2019 um 10:47 Uhr

Wenn man schnell seinen Arbeitsplatz verlieren möchte ist der Tipp von JohnDoe nicht so schlecht! :-) Die GL hat hier aber Recht wenn sie nur dem BRV sprechen wollen. Die einzelnen AN können sich wegen des genehmigten Urlaubs an den BR wenden dieser ist dann in der Mitbestimmung. Kommt eine Einigung zwischen BR und AG nicht zustande entscheidet die Einigungsstelle. Also hat hier der BR ein gutes Argument wenn der AG den Urlaub willkürlich nicht genehmigt.

M
Moreno

04.01.2019 um 10:54 Uhr

,,Was genau ? " außer den ersten Satz alles!

J
JohnDoe

04.01.2019 um 11:14 Uhr

Erstellt am 04.01.2019 um 09:16 Uhr von Pickel Vergiss das von JohnDoe. Das ist gefährlicher Quatsch. Ich habe lediglich die Aufgaben des BR in dieser Angelegenheit beschrieben. Was daran quatsch sein soll erschließt sich mir nicht. Von Dir lese ich ausschließlich nur quatsch. Du hast lediglich Dein Mandat noch nicht begriffen und möchtest ein BAGR (Betriebsarbeitgeberrat) sein.

@moreno, das war nicht für den AN sondern an das Gremium gerichtet. Da kann der AG argumentieren warum er Urlaub nicht bewilligt, nicht mehr und nicht weniger habe ich geschrieben.

P
Pickel

04.01.2019 um 11:43 Uhr

  • "Das ist nur in Ausnahmefällen möglich und die sind sehr begrenzt" Das ist immer möglich, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen. Und die sind alles andere als begrenzt. Nicht umsonst sind Urlaubsabstimmungen unter Kollegen ein jährliches Thema.

  • "Urlaub ist Sache des AN und muss nicht ausdrücklich gnehmigt werden." Schlichtweg einfach falsch.

"Der AN beantragt Urlaub und wenn zwingende betriebliche Gründe nicht dagegen sprechen gilt der beantragte Urlaub als genehmigt". schlichtweg einfach falsch

R
rtjum

04.01.2019 um 11:44 Uhr

der letzte Satz ist auch kein quatsch aber dazwischen das bedarf zumindest einer Erweiterung. Natürlich muss der Urlaub durch den AG genehmigt werden, dieser darf die Genehmigung nur versagen wenn "dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen". Aber einfach so sagen der Urlaub muss nicht genehmigt werden ist schon gefährlich.

R
rtjum

04.01.2019 um 11:52 Uhr

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