Erstellt am 03.01.2019 um 12:06 Uhr von ganther
Versteh gerade nur Bahnhof. Was willst du genau? Habt ihr eine Betriebsvereinbarung zum BEM? Wird diese vom AG nicht eingehalten? Dann kannst du gegen den AG vorgehen. Einhaltung der BV fördern. Aber nicht für gescheitert erklären. Ggf kann man die BV kündigen. Wenn ihr gerade eine BV verhandelt kann man die Verhandlungen für gescheitert erklären. Das hat aber irgendwie nichts mit dem zu tun was du schreibst. Oder geht es um das einzelne BEM? Da könnt ihr natürlich den AG auf Defizite hinweisen
Erstellt am 03.01.2019 um 14:28 Uhr von Pjöööng
Was wollt Ihr denn mit dieser Erklärung erreichen?
Ist diese Erklärung Voraussetzung für irgendetwas?
Was ist denn die beabsichtigte Folge dieser Erklärung?
Wer hat denn die Vorschläge zur Wiedereingliederung gemacht?
Erstellt am 04.01.2019 um 01:40 Uhr von ganther
erst mal interessant, dass in der Android App eine Antwort mehr von 12:25 Uhr zu finden ist, als wenn ich den Laptop nutze... aber das weiß vielleicht ein Admin zu erklären oder jemand anders. Will es ja nur verstehen ;)
Also wenn es eine BV gibt und der AG hält sich nicht dran (?... denn das ist für mich noch nicht klar, welche Verpflichtung der AG nach der BV tatsächlich hat) dann sollte der BR das BEM nicht für gescheitert erklären (welche Folge sollte das denn bitte haben, oder sieht die BV etwas vor?) sondern die Einhaltung der BV durchsetzen. Nach deiner eigenen Darstellung nimmt euch doch der AG nicht ernst. Wenn ihr das BEM für gescheitert erklärt wird das nicht anders. Wenn ein BV-Verstoß vorliegt, dann vielleicht sogar gleich mal einen Rechtsanwalt einschalten. So kann man ggf mal Kante zeigen