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bem gescheiter?

HS
hans sch
Jan 2019 bearbeitet

Hallo kann der BR. Bem. Gespräche als Gescheitert erklären? zB. es wurde kein Protokoll zur Unterschrift angefertigt es wurde kein zweit Gespräch geführt es wurde nicht mit alle Mitarbeitern die auf der Bem liste standen durchgeführt es wurde kategorisch alle Vorschläge zur Wiedereingliederung vom AG abgelehnt. alles das ist bei uns der fall daher die Überlegung die Gespräche als gescheitert zu erklären. LG

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Community-Antworten (4)

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ganther

03.01.2019 um 13:06 Uhr

Versteh gerade nur Bahnhof. Was willst du genau? Habt ihr eine Betriebsvereinbarung zum BEM? Wird diese vom AG nicht eingehalten? Dann kannst du gegen den AG vorgehen. Einhaltung der BV fördern. Aber nicht für gescheitert erklären. Ggf kann man die BV kündigen. Wenn ihr gerade eine BV verhandelt kann man die Verhandlungen für gescheitert erklären. Das hat aber irgendwie nichts mit dem zu tun was du schreibst. Oder geht es um das einzelne BEM? Da könnt ihr natürlich den AG auf Defizite hinweisen

H
Hans.sch

03.01.2019 um 13:25 Uhr

Hallo ganther ja eine BV liegt vor diese wurde zum Teil nicht eingehalten. Uns beschäftigt vielmehr das der AG alle Vorschläge zur Wiedereingliederung abgelehnt hat, keine Protokolle angefertigten hat wir hatten eh den Eindruck das der AG nur vor hatte die MA unter Druck zu setzen als wieder einzugliedern somit die Gespräche als gescheitert zu erklären zur Erklärung vielleicht noch wir sind ein recht unerfahrenes Gremium und somit werden wir nicht wirklich Ernst genommen

P
Pjöööng

03.01.2019 um 15:28 Uhr

Was wollt Ihr denn mit dieser Erklärung erreichen?

Ist diese Erklärung Voraussetzung für irgendetwas?

Was ist denn die beabsichtigte Folge dieser Erklärung?

Wer hat denn die Vorschläge zur Wiedereingliederung gemacht?

G
ganther

04.01.2019 um 02:40 Uhr

erst mal interessant, dass in der Android App eine Antwort mehr von 12:25 Uhr zu finden ist, als wenn ich den Laptop nutze... aber das weiß vielleicht ein Admin zu erklären oder jemand anders. Will es ja nur verstehen ;)

Also wenn es eine BV gibt und der AG hält sich nicht dran (?... denn das ist für mich noch nicht klar, welche Verpflichtung der AG nach der BV tatsächlich hat) dann sollte der BR das BEM nicht für gescheitert erklären (welche Folge sollte das denn bitte haben, oder sieht die BV etwas vor?) sondern die Einhaltung der BV durchsetzen. Nach deiner eigenen Darstellung nimmt euch doch der AG nicht ernst. Wenn ihr das BEM für gescheitert erklärt wird das nicht anders. Wenn ein BV-Verstoß vorliegt, dann vielleicht sogar gleich mal einen Rechtsanwalt einschalten. So kann man ggf mal Kante zeigen

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