Unterschiedliche höhe der Spätschichtzulage
Hallo Kollegen,
folgende Frage habe ich:
Wir sind ein ganz neuer Betriebsrat und noch recht unerfahren. In unserem Unternehmen, dass nicht tarifgebunden ist, zahlt der Abeitgeber die Spätschichtzulage, wie er sagt, auf freiwilliger Basis. Die Damen in unserem Unternehmen bekommen dabei etwa 70% weniger Spätschichtzulage als die Männer.
Ist das rechtens? Gibt es ein Gesetz, dass die Rechte der Frauen in diesem Fall zur Gleichbehandlung schützt?
Besten Dank für eure Hilfe Leo54
Community-Antworten (13)
14.01.2009 um 16:52 Uhr
Freiwillig bei einem TV der das regelt? Tse tse tse - Klar, schau mal in das AGG!
14.01.2009 um 16:55 Uhr
@Leo54
Ganz klarer Verstoß gegen § 1 AGG, Benachteiligungen aus Gründen ...., des Geschlechts.
Am besten Frauen welche ausscheiden klagen sich den Unterschied ein. Ich glaube dieses geht zu mindest rückwirkend für 3 Jahre.
Bei aktiven Frauen besteht immer die Gefahr, dass der AG dieses nicht vergisst. Der Br sollte bevor er aktiv wird, erst durch RA prüfen lassen ob hier "betriebliche Übung" entstanden ist, also der AG diese Zulage nicht mehr so einfach wiederrufen kann.
14.01.2009 um 17:04 Uhr
@ Uschi Nee, nä? Wo bitte steht in der Gesetzespyramide die betriegbliche Übung? Ja wohl ganz unten, oder? Dafür braucht der BR keinen RA um sowas einzuordnen... Ganz klar AGG - Betriebliche Übung geht nicht!!!
14.01.2009 um 17:21 Uhr
@Don Johnson
die freiwillige Zahlung kann durch ungeschicktes Handeln des AG eben nun nicht mehr freiwillig sein. Es kann sein, dass hier nun diese als betriebliche Übung zu werten ist. Dann kann der AG diese nicht mehr so einfach streichen.
Ob es so ist kommt u.a. darauf an, wie lange gibt es diese schon und womit wurde die Zahlung begründet. Hat er sie z.B. an wirtschaftlichem Erfolg angeknüpft und der ist nicht mehr so, kann er sie auch einfach wieder streichen.
Betriebliche Übung: Wie aus freiwilligen Leistungen vertragliche Ansprüche werden können http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/fuehrung-organisation/tipps/personal/arbeitsrecht-anspruch-betriebliche-uebung.html
Daher mein Hinweis/ Rat. Bevor ich als BR dieses angehe prüfe ich erst, ist betriebliche Übung entstanden. Dieses ganz einfach um mir nicht selbst ein Bein zu stellen und diese Zulage zu verlieren.
Gerade unerfahrene BR könnten hier beim richtigen Einschätzen Probleme haben. Bei @Leo54 schätze ich einmal, dass sie noch etwas unerfahren sind. Wir wissen leider nicht womit diese Zahlung der Zulage begründet wurde und ob sie an zutrefenden Fakten angeknüft ist.
Liege ich nun falsch mit meine Aussagen?
Das mit der Gesetzespyramide stimmt, darauf wollte ich aber auch nicht heraus.
14.01.2009 um 17:30 Uhr
@Uschi Sag mal, wie weit liegen wir eigentlich mit der Meinung auseinander? Ich denke nciht viel, und du?
14.01.2009 um 17:32 Uhr
Ist schon richtig Don Johnson,
wir sind alle noch recht unerfahren, da wir erst seit wenigen Wochen den BR gegründet haben.
Deine Ausführliche Antwort hilft mir weiter. Vielen Dank dafür. Wir müssen nun zunächst mal prüfen, wie es mit der betrieblichen Übung steht.
Vielen Dank noch mal und wenn dir und allen interessenten noch was wichtiges einfällt, ruhig bitte weiter schreiben.
14.01.2009 um 17:40 Uhr
@Don Johnson
..ich denke auch nicht viel. Vielleicht nur mal einen gemeinsamen Sprachkurs besuchen. So mit zwei drei Bier oder Wein :-))
@Leo54
.....dir und allen interessenten noch was wichtiges einfällt.... Ja! Bitte sehr viel lesen und auch googlen. Es gibt sehr viele gute und hilfreiche Newsletter von RA oder Seminarveranstalltern. Es hilft auch wenn man sich auf dem PC eine gute Biliothek anlegt und dort alles was man mal so erfahren hat gut sortiert nach Stichworten und §§ anspeichert und immer wieder mal liest.
Ich habe inzwischen 300 MB (gepckt) mit 3500 Dateien in 131 Ordnern. Aber auch alles gelesen.
14.01.2009 um 17:51 Uhr
DJ, Uschi, wenn Ihr beide nicht viel denkt, dann passt es doch... ;-)))
14.01.2009 um 17:54 Uhr
@Uschi Oh Vorsicht, ich hatte mal ein Pälzer Mädsche, also trinke ich seit dem den Wein nciht mehr aus Reagenzkläsern - lach - wir könnten das aber mal ins Auge fassen ;-)))))
14.01.2009 um 17:55 Uhr
@Lotte
..und dann haben wir ja noch Dich, Du wachst über alles und hilfst dann wenn wir hängen :-)))
14.01.2009 um 18:00 Uhr
Dazu sage ich lieber nichts ;-)))))))
14.01.2009 um 18:06 Uhr
Uschi, und nach dem Genuss des Alkohols kann ich Euch dann auf meinen neuen BR-Fahrrad nach Hause fahren. Klasse... ;-)))
14.01.2009 um 18:08 Uhr
Oh Lotte, das machst du? Cooooool!
Uschi, das probieren wir, gell? ;-)))))
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