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Keine Spätschichtzulage bekommen während GBR Sitzungen

H
Herne0812
Aug 2022 bearbeitet

Hallo, Ich war für 5 Tage auf einer GBR Sitzung in Kassel. Mein Arbeitsort ist Köln. Meine Arbeitszeit in dieser Woche wäre von 13.30 Uhr bis 22.00 Uhr in Köln gewesen. Da ich aber nun am Montag von Köln nach Kassel gereist bin um 10 Uhr los und um 15 Uhr angekommen bin und am Freitag um 10 Uhr los und 17 Uhr zurück in Köln, bin ich mit Minus Stunden aus dieser Woche gekommen. Die Firma hat mir nur jeweils 4 Stunden Fahrtzeit am Montag und Freitag angerechnet. Und für die Tage dazwischen wo die Sitzung war ( von 8.30 Uhr bis 17.45 Uhr) keine spätschicht Zulage gezahlt. Ist das rechtens das keine spätschicht Zulage gezahlt wurde? Und das ich mit Minus Stunden zurück komme von einer GBR Sitzung?

301022

Community-Antworten (22)

K
Kjarrigan

11.08.2022 um 12:25 Uhr

Da keiner Eure Dienstreisereglung kennt, kann man schlecht etwas dazu sagen aber die Stunden von DI -Do sind ja korrekt und entsprechen ca. deiner Normalarbeitszeit. bleiben also Anreise und Abreisetag Anreise: 10 -15 Uhr = 5 std - das man da nicht 8 verlangen kann, liegt eigentlich auf der Hand - warum hat man nicht eine Vorbesprechung mit dem GBR gemacht? wenn man schon so früh losfährt - man hätte evtl auch später fahren können und vorher enie Halbschicht (3 - 4 Stunden) machen können bzw. zumindest anbieten können.

Abreise: ähnlich wie Anreise - 10 - 17 Uhr = 7 Std (Warum ist die Reise 2 STd länger als hin? Also die Minusstunden scheinen mir "fast" logisch zu sein.

Die Spätschichtzulage steht dir zu, da Du durch die BR Arbeit nicht in deiner Vergütung für ausgefallene Arbeitszeit benachteiligt werden darfst.

B
Blaupunkt

11.08.2022 um 13:26 Uhr

Aus welchem Grund sollten Sie Nachtschichtzuschläge erhalten, Sie haben ja auch nicht gearbeitet?! Wie kommt man überhaupt auf die Idee, etwas einzufordern, wenn es gar nicht erfolgt ist?

Abgreifen was geht!

W
wdliss

11.08.2022 um 13:29 Uhr

Wo wird denn von Nachtschichtzuschläge geredet? Bitte nur die Dinge, die wirklich vorhanden sind kommentieren - nicht die eigene Phantasie!

Querulantentum vom Feinsten!

K
Kjarrigan

11.08.2022 um 13:36 Uhr

"Aus welchem Grund"

weil es ihm gesetzlich zusteht siehe § 37 BetrVG und dazu aus den Kommentierungen Fitting RN 57 ... Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das es erzielt haben würde, wenn es gearbeitet hätte (Lohnausfallprinzip). Die Vorschrift konkretisiert hinsichtlich der Vergütung das allgemeine Benachteiligungsverbot des § 78 S. 2 (BAG 28.6.1995)

und weiter Fitting RN 63 Zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt gehören auch die bei Arbeitsleistung anfallenden Nebenbezüge, wie zB Erschwernis- und Schmutzzulagen, Inkassoprämien, Zuschläge für Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeit (BAG 18.5.2016 – 7 AZR 401/14

Hat also mit "abgreifen was geht" null Komma nix zu tun

E
enigmathika

11.08.2022 um 13:41 Uhr

@ blaupunkt

<°))))><

B
Blaupunkt

11.08.2022 um 13:45 Uhr

Man will etwas einfordern, obwohl man dafür keine Leistung erbracht hat, nennt sich umgangssprachlich "abgreifen", zumal eine GBR Sitzung nicht innerhalb von 2 Tagen feststeht.

Ein Nackenschlag für alle anderen Mitarbeiter!

K
Kjarrigan

11.08.2022 um 13:51 Uhr

Da ist ja es schön das das BAG das anders sieht als DU !!

Du darfst das BAG dann gerne für dich ignorieren, nur wenn jemand etwas einfordert was ihm gesetzlich zusteht ist das auch umgangssprachlich eben kein "abgreifen".

W
wdliss

11.08.2022 um 13:53 Uhr

Kaum wird mit Quellen argumentiert zieht sich Blaupunkt auf seine bauchgefühl Allgemeinplätze zurück. Noch ein typisches Beispiel für Querulantentum.

B
Blaupunkt

11.08.2022 um 13:59 Uhr

Wann wurde der Termin für das GBR Seminar bekannt gegeben? Aus welchem Grund wurde trotzdem die Arbeitszeit so verplant? Sorry Leute, offensichtlicher gehts ja kaum.

E
enigmathika

11.08.2022 um 14:09 Uhr

Seit wann erstellen Mitarbeiter ihre Dienstpläne selbst? Wie kann man GBR-Sitzungen so planen, dass für keinen der Teilnehmenden ein Zuschlag anfällt? Wann wird Blaupunkt einen konstruktiven Beitrag zu einem Thema leisten?

Fragen über Fragen...

B
Blaupunkt

11.08.2022 um 14:18 Uhr

Was reden Sie für einen Blödsinn? Insofern der GBR Termin vor 3-4 Monaten bekannt gegeben wurde, ist es unlogisch, weshalb für diesen Zeitraum entsprechende Schicht verplant wurde.

Dadurch, dass er den Einsatzplan so erhalten hat und vom GBR Termin wußte, hat er schön den Mund gehalten, um Zuschläge, trotz Nichtarbeit, abzugreifen.

Folglich schön im Eigeninteresse gehandelt, was kümmert mich die Firma, Hauptsache einer selber greift Zuschläge ab!

P
petermännchen

11.08.2022 um 14:20 Uhr

Leute- antwortet doch einfach nicht mehr auf die Kommentare von Blaupunkt. Lasst ihn/ sie/ es doch einfach labern.

@Herne0812: gibt es bei euch einen TV in dem u.U. etwas zu den Reisezeiten geregelt ist? Bei uns werden Auswärtstätigkeiten mit der am Tag geplanten Arbeitszeit gerechnet- also 8 Stunden.

T
titapropper

11.08.2022 um 14:22 Uhr

"Was reden Sie für einen Blödsinn? Insofern der GBR Termin vor 3-4 Monaten bekannt gegeben wurde, ist es unlogisch, weshalb für diesen Zeitraum entsprechende Schicht verplant wurde."- ehrlich? Schon mal was von rollierenden Schichtplänen gehört?

"Dadurch, dass er den Einsatzplan so erhalten hat und vom GBR Termin wußte, hat er schön den Mund gehalten, um Zuschläge, trotz Nichtarbeit, abzugreifen."- ehrlich? Das kann wie belegt werden?

K
Kjarrigan

11.08.2022 um 14:31 Uhr

Sorry blaupunkt - nimm den Sachverhalt doch so hin ich kann dir auch ein Konstrukt aufbauen wie es gewesen sein kann (was wir nicht wissen)

Wir haben den 27.07. - der Dienstplan für August ist schon verteilt. Der AG hat ein Eingruppierungsprojekt und der GBR hat das übernommen (langwierige Verhandlungen)

Der AG schlägt als Termin den 02. - 04.08. vor für Gespräche mit dem GBR und für Absprachen im GBR. Alle GBR Mitglieder stimmen dem Termin zu und informieren ihre Vorgesetzten am 28.07. über die Terminierung.

Du siehst hoffentlich, dass das BRM (GBRM) überhaupt keine Möglichkeit hatte, vorher irgendwas einzuplanen den Vorgesetzten vor der Dienstplangestaltung zu informieren.

Also müsste das GBRM nach deiner Denken für sein "Geben" - nämlich das er seine Freizeit umstellt (am Montag den 02.08. hätte er nämlich abends einen privaten Termin gehabt) umstellt - ausdrücklich gelobt werden Aber nein anstelle des Lobes bekommt er einen "Tritt" vom AG, der ihm die zustehende Zulagenzahlung verweigert.

B
Blaupunkt

11.08.2022 um 14:31 Uhr

Genau, hebeln wir mal eben die Meinungsfreiheit aus und lassen nur noch Kommentare zu, die einem gefallen, halt ein "Fachforum".

Weiterhin schonmal was von einer Arbeitsplanänderung gehört, sowas soll es geben, wird gemunkelt.

Bei so einem Beitrag im Forum und beharren auf sein angebliches Recht, gab es bereits Freudensprünge bei Bekanntgabe des Arbeitsplanes.

B
Blaupunkt

11.08.2022 um 14:35 Uhr

Richtig, der AG verweigert die Zuschläge, da er um diese Uhrzeit ja nicht gearbeitet hat. Die Zuschläge hat der Gesetzgeber ja nicht zum Spaß eingeführt.

C
celestro

11.08.2022 um 14:52 Uhr

und was ist an:

"und weiter Fitting RN 63 Zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt gehören auch die bei Arbeitsleistung anfallenden Nebenbezüge, wie zB Erschwernis- und Schmutzzulagen, Inkassoprämien, Zuschläge für Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeit (BAG 18.5.2016 – 7 AZR 401/14)"

so schwer zu verstehen? Wenn der Gesetzgeber oder die Gerichte sagen "die Zulagen erhält auch das BRM, das an diesem Tag nicht um die Uhrzeit gearbeitet hat, sondern BR-Arbeit gemacht hat ...

T
takkus

11.08.2022 um 15:14 Uhr

Zitat Blaupunkt: "Genau, hebeln wir mal eben die Meinungsfreiheit aus und lassen nur noch Kommentare zu, die einem gefallen, halt ein "Fachforum"." na Ihr Kommentar wird doch zugelassen oder wurde er entfernt? Ob man aber Ihrem Kommentar Beachtung schenkt oder nicht, hat dich nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.

@celestro: wenn dein Kommentar von 12:52 Uhr in Richtung BP ging, dann kannst Du Dir das sparen. Das ist eine sogenannt "vertane Liebesmüh".

E
enigmathika

11.08.2022 um 15:14 Uhr

@Blaupunkt

War mir schon vorher klar, dass Sie die wesentliche Frage aussparen, aber dass es Ihnen so grundlegend an Leseverständnís mangelt, noch nicht.

Aus "Leute- antwortet doch einfach nicht mehr auf die Kommentare von Blaupunkt."

machen Sie "Genau, hebeln wir mal eben die Meinungsfreiheit aus und lassen nur noch Kommentare zu, die einem gefallen, halt ein "Fachforum"."

Meinungsfreiheit heißt nur, dass Sie jederzeit heiße Luft in die Welt oder hier ins Forum blasen dürfen, nicht jedoch, dass Sie einen Anspruch darauf haben, Antworten zu bekommen oder ernst genommen zu werden.

"Die Zuschläge hat der Gesetzgeber ja nicht zum Spaß eingeführt." Ganz genau, und die Regelungen im BetrVG auch nicht.

So, und dies war nun wirklich das letzte Mal. Ab jetzt nur noch Fisch.

H
Herne0812

11.08.2022 um 22:07 Uhr

Vielen Dank für die ganzen Antworten. @ Blaupunkt Erstens will ich gar nichts abgreifen, zweitens habe ich einen Schichtplan, der vom AG vorgegeben wird und der AG war über die GBR Sitzung frühzeitig informiert. Desweiteren möchte ich nur das der AG seine Pflichten einhält sowie wie ich meine Rechte und Pflichten ( als AN, als BRM oder GBRM) gegenüber meines AG's einhalte.

D
DummerHund

12.08.2022 um 03:31 Uhr

@Herne0812 Nehme einfach eine bestimmte Person nicht für voll. Einen Pausenclown findet man in jedem Forum.

R
Rakshazar

12.08.2022 um 10:17 Uhr

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