Hallo,
nach Einführung eines Arbeitszeitkontos soll ein Kollege nachts alleine Arbeiten. Es ist ein abgelegener Arbeitsplatz welcher außer Ruf- und Sichtweite anderer Kollegen ist (andere Halle). Es kommen auch keine anderen Kollegen bei Ihm vorbei. Wenn, dann nur nach telefonischer Aufforderung.
Ist es dann überhaupt zulässig, daß er alleine arbeitet ?
Gibt es vielleicht irgendwelche Gesetzestexte darüber ?

Gruß