Guten Tag!

Ich arbeite in einer Bundesbehörde im Wechselschichtdienst.
Es gibt in unserer Gruppe 13 Mitarbeiter/innen und somit auch 13 Dienstpläne für die Wechselschichten.
Diese Dienstpläne laufen immer über 13 Wochen und beginnen dann wieder von vorne.
Nun hat unsere Vorgesetzte vor den Dienstplan so zu gestalten, dass eine Woche der 13 Wochen eine Woche Springerdienst angesetzt wird. Das bedeutet man hat einen grundsätzlichen Dienst von 10.00 - 18.30 Uhr muß aber bei Ausfällen von Kollegen springen. Das bedeutet letztendlich, dass man sich in dieser Woche privat absolut nichts vornehmen könnte, da man immer damit rechnen muß das man plötzlich einen anderen Dienst machen muß.
Da es sich um Plne für 13 Wochen handelt hat man diese Woche also viermal im Jahr. Das bedeutet wiederum das man einen Monat im Jahr sein Privatleben schlafen legen muß.
Es ist keine Rede von Extrabezahlung oder Zusatzurlaub.
Ist das so durchführbar? Muß ich mich als Arbeitnehmer beugen oder ist das rechtswiedrig?
Vielen Dank für euere Antworten.

Viele Grüsse

Thomas