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Wechselschichtdienst und Bereitschaft

T
Tommi62
Jan 2019 bearbeitet

Guten Tag!

Ich arbeite in einer Bundesbehörde im Wechselschichtdienst. Es gibt in unserer Gruppe 13 Mitarbeiter/innen und somit auch 13 Dienstpläne für die Wechselschichten. Diese Dienstpläne laufen immer über 13 Wochen und beginnen dann wieder von vorne. Nun hat unsere Vorgesetzte vor den Dienstplan so zu gestalten, dass eine Woche der 13 Wochen eine Woche Springerdienst angesetzt wird. Das bedeutet man hat einen grundsätzlichen Dienst von 10.00 - 18.30 Uhr muß aber bei Ausfällen von Kollegen springen. Das bedeutet letztendlich, dass man sich in dieser Woche privat absolut nichts vornehmen könnte, da man immer damit rechnen muß das man plötzlich einen anderen Dienst machen muß. Da es sich um Plne für 13 Wochen handelt hat man diese Woche also viermal im Jahr. Das bedeutet wiederum das man einen Monat im Jahr sein Privatleben schlafen legen muß. Es ist keine Rede von Extrabezahlung oder Zusatzurlaub. Ist das so durchführbar? Muß ich mich als Arbeitnehmer beugen oder ist das rechtswiedrig? Vielen Dank für euere Antworten.

Viele Grüsse

Thomas

930037

Community-Antworten (37)

N
nicoline

01.01.2019 um 16:31 Uhr

Thomas frohes neues Jahr. Bist du Angestellter im öffentlichen Dienst oder arbeitest du in einer Tochtergesellschaft der Bundesbehörde? Gibt es einen Personalrat oder Betriebsrat?

T
Tommi62

01.01.2019 um 17:09 Uhr

Ebenfalls ein frohes neues Jahr. Nein ich arbeite in einem Bundesministerium in Berlin. Kein Subunternehmer. Es gibt einen Betriebsrat, der auch den Dienstplan genehmigen muß. Ich hatte da bei der stellvertretenden Vorsitzenden bereits per Mail nachgefragt und keine Antwort bekommen zu diesem Thema. Habe das Gefühl das der BR plant eine Genehmigung durchzuführen und nicht in Diskussion gehen will. Vielleicht eine Gefälligkeit oder was auch immer gegenüber der Leitung unseres Arbeitsbereichs.

Gruß

Thomas

N
nicoline

01.01.2019 um 23:01 Uhr

Tommi62, hmmm, das sind ja scheinbar erstmal Vermutungen bzgl. des BR. Wieso hat ein Bundesministerium einen BR? Na, egal. Wenn ihr mit dem neuen Arbeitszeitmodell nicht einverstanden seit, solltet ihr dem BR mal Dampf unterm Stuhl machen. Mit möglichst vielen KollegInnen einen Gesprächstermin fordern zu dem Thema und eure Bedenken benennen. Persönlich ist immer besser als per mail oder Telefon.

T
Tommi62

01.01.2019 um 23:40 Uhr

Hallo Nicoline!

Ja das werden wir jetzt auch Anfang des neuen Jahres in Angriff nehmen. Also wir haben keinen BR sondern einen Personalrat. Ist aber letztendlich das Gleiche. Ich dachte das hier vielleicht jemand wüßte wie die Rechtslage da aussieht. Ich bin der Meinung das man von einem Mitarbeiter nicht verlangen kann, dass er insgesamt einen Monat im Jahr (sind immerhin gut 8 % des Kalenderjahres) rund um die Uhr für den Betrieb stramm steht und eine Art 24-Stundenbereitschaftsdienst macht zuzüglich zum achteinhalbstündigen Arbeitstag. Mein Verdacht liegt nahe, da ich mich mit zwei Anliegen an den PR gewandt hatte und nur die andere Frage beantwortet wurde und diese trotz erneuter Nachfrage nach wie vor nicht. Aber mal schauen wie die sich positionieren wenn wir mit denen Auge in Auge sprechen.

Grüsse

Thomas

T
takkus

02.01.2019 um 09:31 Uhr

Zitat:" Ich bin der Meinung das man von einem Mitarbeiter nicht verlangen kann, dass er insgesamt einen Monat im Jahr (sind immerhin gut 8 % des Kalenderjahres) rund um die Uhr für den Betrieb stramm steht und eine Art 24-Stundenbereitschaftsdienst macht zuzüglich zum achteinhalbstündigen Arbeitstag." naja- mal an Krankenhäuser, Rettungsdienst, Feuerwehren etc. gedacht? Dort ist dies so üblich. Ihr als Behörde sollt nun Eure Komfortzone verlassen- aua.

T
Tommi62

02.01.2019 um 11:43 Uhr

Hallo Takkus!

Das brauchst du garnicht ins lächerliche ziehen. Klar gibt es Berufsgruppen bei denen das üblich ist. Allerdings werden die auch für ihre Bereitschaft entlohnt oder bekommen Zusatzurlaub. In unserem Fall sollen wir das kostenlos und ohne eine Verrechnung machen und das ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung. Aber trotzdem danke für deine Antwort wenn sie auch nicht hilfreich war.

Gruß

Thomas

P
Pjöööng

02.01.2019 um 11:50 Uhr

Zitat (Tommi62): "Das bedeutet man hat einen grundsätzlichen Dienst von 10.00 - 18.30 Uhr muß aber bei Ausfällen von Kollegen springen."

Sorry, das verstehe ich nicht.

Die Arbeitszeiten bleiben gleich, aber der Ort ändert sich? Wie weit liegen die Orte denn auseinander und wie und wann wird man über den geänderten Einsatzort informiert?

T
takkus

02.01.2019 um 12:24 Uhr

Arbeitet ihr als Bundesbehörde im Rahmen eines Tarifvertrags?

T
Tommi62

02.01.2019 um 13:47 Uhr

Hallo Pjöööng!

Es ist der gleiche Arbeitsort. Wir haben ein Großraumbüro mit 12 Mitarbeiter/innen im 24-Steunden-Wechselschichtdienst. Wenn jetzt jemand aus Krankheitsgründen ausfällt, dann muß man in dieser Woche grundsätzlich springen. Das heißt das ich zwar einen feststehenden Dienst von 10.00 - 18.30 Uhr habe wenn ich nicht einspringen muß. Fällt jemand aus, dann kann es durchaus sein das ich am anderen Tag Nachtdienst oder Frühdienst oder auch Sätdienst machen muß. Das heißt ich kann praktisch keine privaten Planungen in dieser Woche machen, da ich nie weiß ob ich springen muß oder nicht. Das bedeutet letztendlich das ich meine Arbeitskraft eine Woche lang einmal im Vierteljahr komplett in den Dienst des Arbeitgebers stellen muß. Ich könnte dann nur kurzfristige private Termine vereinbaren. Arzttermine beispielsweise sind in dieser Woche nicht machbar, da man diese meist wochenlang im voraus vereinbaren muß. Das ganze soll wohl ohne jegliche Geldzahlung oder einen Freizeitausgleich ablaufen und das finde ich nicht korrekt.

Viele Grüsse

Thomas

T
Tommi62

02.01.2019 um 13:50 Uhr

Hallo Takkus!

Ja wir arbeiten nach dem TVöD. Sind alles Mitarbeiter/inen im Angestelltenverhältnis.

Viele Grüsse

Thomas

C
celestro

02.01.2019 um 14:06 Uhr

Es wird dann also "nur" bezüglich der Arbeits-Uhrzeit gesprungen ?

T
Tommi62

02.01.2019 um 14:29 Uhr

Hallo celestro!

Ja richtig. Es geht nicht um den Arbeitsort sondern nur darum das man die gesamte Woche Gewehr bei Fuß stehen muß.

Viele Grüsse

Thomas

N
nicoline

02.01.2019 um 15:15 Uhr

takkus naja- mal an Krankenhäuser, Rettungsdienst, Feuerwehren etc. gedacht? Dort ist dies so üblich. Ihr als Behörde sollt nun Eure Komfortzone verlassen- aua. Was redest du denn da? In den von dir benannten Bereichen gibt es zwar die 24 Std. Dienste, in aller Regel sind diese aber geplant und man weiß, WANN man arbeiten muß und das ist hier eben nicht der Fall. Da könnte am Besten der Personalrat helfen, der TVöD hilft da auch nicht wesentlich weiter und aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich auch nicht um Versetzungen.

P
Pjöööng

02.01.2019 um 15:22 Uhr

Ok, verstehe. Je nach konkreter Gestaltung ergeben sich dann aber doch ein paar Probleme in der Umsetzung? Die Ruhezeit muss ja eingehalten werden.

Wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und auch die Einteilung in den konkreten Dienst rechtzeitig genug erfolgt, dann dürfte solch ein Modell nicht unzulässig sein. Ich halte auch die Belastungen durch diese vier Springerwochen nicht für unverhältnismäßig. Arzttermine die "wochenlang" im Voraus vereinbart werden müssen, können in der Regel auch durchaus eine Woche später stattfinden.

Ob ein Anspruch auf Zusatzentgelt gerechtfertigt ist, würde ich abhängig davon sehen, bis wann spätestens die konkrete Einteilung erfolgt.

N
nicoline

02.01.2019 um 15:34 Uhr

Pjöööng Wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und auch die Einteilung in den konkreten Dienst rechtzeitig genug erfolgt, Na, das ist doch genau das Problem. Dieser Dienst macht nur Sinn, wenn man die MA -Masse so kurzfristig wie möglich zeitlich hin und her schieben kann.

Fällt jemand aus, dann kann es durchaus sein das ich am anderen Tag Nachtdienst oder Frühdienst oder auch Sätdienst machen muß.

T
Tommi62

02.01.2019 um 15:40 Uhr

Hallo Pjöööng!

Das ist ja das Problem das die Diensteinteilung recht kurzfristig sein kann. Es gibt also immer einen Mitabeiter der diesen Springerdienst hat. Es kann also durchaus sein das du am Montag deinen normalen Dienst von 10 - 18.30 Uhr machst und dir während der Schicht eröffnet wird, dass du am anderen Morgen Frühdienst ab 07.30 Uhr machen mußt oder auch ab 12.00 - 20.30 Uhr. Die Zeiten für das Einspringen werden also in der Regel nur sehr kurzfristig bekanntgegeben. Hängt immer davon ab ob jemand erkrankt plötzlich. Dazu kommt dann noch das man möglicherweise einen Nachtdienst übernehmen muß wo man Minusstunden logischerweise macht. Unsere Nachtdienste dauern von 20.00 - 8.00 Uhr, also 12 Stunden. Ist eine Betriebsvereinbarung dr alle Mitarbeiter zugestimmt haben noch vor meiner Zeit dort. Wenn ich also beispielsweise Dienstag und Mittwoch je achteinhalb Stunden mache, dann sind es 17 Stunden. Wenn ich von Dienstag auf Mittwoch den Nachtdienst übernehmen muß, dann fehlen fünf Stunden. Die muß ich entweder mit Überstunden ausgleichen oder nacharbeiten. Aber wie schon Nicoline schrieb werde ich erstmal mit Kollegen und Kolleginnen zum PR gehen und mal mit denen sprechen. Evtl. muß ich es auch mal von einem Rechtsfachmann bei Ver.Die überprüfen lassen.

Viele Grüsse

Thomas

T
Tommi62

02.01.2019 um 15:44 Uhr

Hallo Nicoline!

Genau so ist es. Es wird sich in der Regel so abspielen, dass die Einspringdienste von einem auf den nächsten Tag sind. Ich weiß zwar immer weit im voraus wann diese Woche ist aber ich weiß nie ob ich anders einspringen muß oder nicht. Kann auch durchaus passieren das ich nicht einspringen muß. Aber ich muß dann immer damit rechnen das es passiert.

Viele Grüsse

Thomas

T
titapropper

02.01.2019 um 15:59 Uhr

Naja- zumindest hilft der TVöD im Bereich der Bezahlung weiter. Dort sind Nacht- und Wechselschichtzulagen geregelt. Unentgeltlich sollte es also nicht sein.

T
Tommi62

02.01.2019 um 16:03 Uhr

Hallo titapropper!

Unsere Wechselschichtzulagen bekommen wir ohnehin. Es geht mir darum das man in dieser besagten Woche rund um die Uhr auf Abruf einsetzbar sein muß und dafür müßte es eine Extrabezahlung geben oder einen Freizeitausgleich finde ich. Das wäre jetzt so mein Rechtsempfinden.

Viele Grüsse

Thomas

U
UliPK

02.01.2019 um 20:35 Uhr

Schaut mir so aus als wenn da eine Ruf­be­reit­schaft eingerichtet wird. Habt ihr eine Rufbereitschaft im AV stehen? Steht da was in euren TV drin? Kenne den euren jetzt nicht.

Sollte bei euch im AV nichts stehen müßt ihr im Normalfall auch keine Rufbereitschaft machen.

T
Tommi62

02.01.2019 um 21:13 Uhr

Nein im AV steht nichts von Rufbereitschaft. Wäre im Grunde auch alles kein Problem. Aber das man eine solche Woche installieren will einmal im Quartal und das man das zum Nulltarif will ist denke ich nicht in Ordnung.

Grüsse

Thomas

U
UliPK

02.01.2019 um 22:42 Uhr

Hatte es auch soweit so verstanden das du im Grunde nichts dagegen hast, nur ist man in einer besseren Verhandlungsposition wenn man es nicht machen muss.

N
nicoline

02.01.2019 um 22:59 Uhr

Hallo Tommi62, habe ich das richtig verstanden, dass ihr euch auch NACH der regulären Arbeitszeit bereit halten müsst, Arbeitszeitanweisungen des AG entgegenzunehmen, oder erhaltet ihr die Anweisung während eurer geplanten Schicht von 10:00 Uhr - 18:00 Uhr? Auch, wenn in deinem AV nichts von Rufbereitschaft steht, der TVöD enthält Bestimmungen zur Rufbereitschaft.

T
Tommi62

02.01.2019 um 23:06 Uhr

Hallo Nicoline!

Also es kann durchaus beides sein. Entweder man wird während des Dienstes angesprochen oder wenn danach etwas eintritt auch angerufen. Ich weiß nicht ob man das rechtlich schon als Rufbereitschaft benennen kann. Aber der entsprechende Dienstplan mit der Neuerung dieser Springerwoche liegt wohl dem Arbeitgeberreferat vor zur Genehmigung und soll dann zum PR zur Genehmigung.

Viele Grüsse

Thomas

N
nicoline

03.01.2019 um 00:14 Uhr

Ich weiß nicht ob man das rechtlich schon als Rufbereitschaft benennen kann. Tja, das ist sicher eine grenzwertige Situation. Als BR würde ich das zunächst mal behaupten. Soll der AG dann doch nachweisen, dass es keine ist. Aber unabhängig davon, was es nun ist, ob es zulässig und zumutbar ist oder nicht, kann da halt am Besten der PR helfen und dem solltet ihr wirklich Dampf machen. Wenn man da nicht weiterkommt, bleibt noch die Gewerkschaft oder der Rechtsanwalt.

P
Pjöööng

03.01.2019 um 12:03 Uhr

Wenn der Arbeitgeber sich vorbehält während dieser Wochen auch in der Freizeit anzurufen und erwartet dass der Arbeitnehmer dann an's Telefon kommt, dann ist das aud meiner Sicht eindeutig eine Rufbereitschaft. Erfolgt die Ansprache nur während der Diensteziet, würde ich es nicht so sehen.

Zitat (Tommi62): "Wenn ich also beispielsweise Dienstag und Mittwoch je achteinhalb Stunden mache, dann sind es 17 Stunden. Wenn ich von Dienstag auf Mittwoch den Nachtdienst übernehmen muß, dann fehlen fünf Stunden. Die muß ich entweder mit Überstunden ausgleichen oder nacharbeiten."

Absolut nicht! Wenn Dich der Arbeitgeber für weniger Stunden einplant als er mit Dir vertraglich vereinbart hat, dann ist er im Annahmeverzug und muss trotzdem das Entgelt zahlen. Da Ihr vermutlich Wochenstunden vereinbart habt, kann er auch nicht so mir nichts dir nichts die Stunden von einer Woche in eine andere verschieben.

T
Tommi62

03.01.2019 um 12:35 Uhr

Hallo Pjöööng!

Das mit der Arbeitszeitverschiebung ist ein guter Hinweis. Ich werde das mal ebenfalls im PR mit ansprechen. Das läuft nämlich schon immer so bei uns. Bislang wurde es dann so gemacht, dass wir dann in unseren Früh- oder Spätschichten halt immer eine Stunde länger gemacht haben bis wir wieder auf Null waren. Aber prinzipiell hast du schon Recht. Wenn der AG meint man muß einspringen wo man weniger Stunden macht dann ist er im Zugzwang.

Viele Grüsse

Thomas

T
Tommi62

03.01.2019 um 12:39 Uhr

Hallo Nicoline!

Ja ich denke das ist unser Weg. Dem PR deutlich klarzumachen das wir mit einer solchen Vorgehensweise nicht einverstanden sind. Der PR müßte ja auf jedenfall den neuen Dienstplan mit dieser Woche absegnen.

Viele Grüsse

Thomas

G
ganther

03.01.2019 um 13:10 Uhr

Ist es jetzt doch ein Personalrat?

T
Tommi62

03.01.2019 um 13:13 Uhr

Ja ist ein Personalrat.

N
nicoline

04.01.2019 um 18:15 Uhr

Tommi62 Also wir haben keinen BR sondern einen Personalrat. Ist aber letztendlich das Gleiche. Nö, nicht so wirklich.

Unsere Nachtdienste dauern von 20.00 - 8.00 Uhr, also 12 Stunden. Ist eine Betriebsvereinbarung dr alle Mitarbeiter zugestimmt haben noch vor meiner Zeit dort. Selbst, wenn alle MA dieser BV zugestimmt haben, ist sie weder tarif- noch gesetzeskonform, zumindest dann, wenn in diesen 12 Stunden kein Bereitschaftsdienst enthalten ist.

Wenn ich also beispielsweise Dienstag und Mittwoch je achteinhalb Stunden mache, dann sind es 17 Stunden. Ist das tatsächlich so, oder arbeitet ihr 8 Std. und habt eine halbe Stunde Pause proTag? Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit?

Wäre nett, wenn du hier mal Bescheid gibst, was aus der Angelegenheit geworden ist.

Pjöööng Wenn Dich der Arbeitgeber für weniger Stunden einplant als er mit Dir vertraglich vereinbart hat. Da Ihr vermutlich Wochenstunden vereinbart habt, kann er auch nicht so mir nichts dir nichts die Stunden von einer Woche in eine andere verschieben. Na ja, geplant ist er ja immer von 10:00 - 18:30, eingesetzt wird er nur nicht immer so, und der TVöD, enthält eine durchschnittliche wöchentlich Arbeitszeit, so dass der AG grunsätzlich zunächst durchaus mal mehr und mal weniger als 38/39 Std. die Woche verplanen kann.

Wenn der Arbeitgeber sich vorbehält während dieser Wochen auch in der Freizeit anzurufen und erwartet dass der Arbeitnehmer dann an's Telefon kommt, dann ist das aud meiner Sicht eindeutig eine Rufbereitschaft. Als PR oder BR würde ich das auch behaupten. Das hat aber zur Folge, dass diese vergütet und zum Zwecke der Entgeltberechnung die Dauer des Rufdienstes definiert werden muss und genau das will der AG mit Sicherheit nicht, denn dann müsste er sich damit beschäftigen:

TVöD § 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit

Abs. 3 1 Für die Rufbereitschaft wird eine tägliche Pauschale je Entgeltgruppe bezahlt. 2 Sie beträgt für die Tage Montag bis Freitag das Zweifache, für Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das Vierfache des tariflichen Stundenentgelts nach Maßgabe der Entgelttabelle. 3 Maßgebend für die Bemessung der Pauschale nach Satz 2 ist der Tag, an dem die Rufbereitschaft beginnt. 4 Für die Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft außerhalb des Aufenthaltsortes im Sinne des § 7 Abs. 4 wird die Zeit jeder einzelnen Inanspruchnahme einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten jeweils auf eine volle Stunde gerundet und mit dem Entgelt für Überstunden sowie mit etwaigen Zeitzuschlägen nach Absatz 1 bezahlt. 5 Wird die Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft am Aufenthaltsort im Sinne des § 7 Abs. 4 telefonisch (z. B. in Form einer Auskunft) oder mittels technischer Einrichtungen erbracht, wird abweichend von Satz 4 die Summe dieser Arbeitsleistungen auf die nächste volle Stunde gerundet und mit dem Entgelt für Überstunden sowie mit etwaigen Zeitzuschlägen nach Absatz 1 bezahlt. 6 Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend, soweit die Buchung auf das Arbeitszeitkonto nach § 10 Abs. 3 Satz 2 zulässig ist. 7 Satz 1 gilt nicht im Falle einer stundenweisen Rufbereitschaft. 8 Eine Rufbereitschaft im Sinne von Satz 7 liegt bei einer ununterbrochenen Rufbereitschaft von weniger als zwölf Stunden vor. 9 In diesem Fall wird abweichend von den Sätzen 2 und 3 für jede Stunde der Rufbereitschaft 12,5 v. H. des tariflichen Stundenentgelts nach Maßgabe der Entgelttabelle gezahlt.

T
Tommi62

04.01.2019 um 19:12 Uhr

Hallo Nicoline!

Du schriebst: Selbst, wenn alle MA dieser BV zugestimmt haben, ist sie weder tarif- noch gesetzeskonform, zumindest dann, wenn in diesen 12 Stunden kein Bereitschaftsdienst enthalten ist.

Also ich bin jetzt nicht so der absolute Fachmann für Tarifrecht, aber man hat mir erzählt damals als ich Anfing 2008, dass die 12-Stunden-Nachtdienste eine Ausnahme sind wegen der Tarifvereinbarung, obwohl es soviel ich weiß nur eine mündliche Übereinkunft gab und nichts niedergeschrieben wurde. Es handelt sich nicht um Bereitschaft. Wir müssen im Nachtdienst im Büro sein und müssen die gesamten 12 Stunden ansprechbar sein. Man ist dann auch nur allein als MA im Büro.

Du fragtest weiter: Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit?

39 Stunden. Allerdings ist der Dienstplan so ausgerichtet, dass man mal eine Woche mit 46 Stunden hat und mal von 36 Stunden. Wir müssen halt in den 13 Wochen 13 x 39 Stunden insgesamt haben. In den achteinhalb Stunden dieser angesprochenen Tage ist die Pausenzeit mit drin. Wir haben unterschiedliche Schichtlängen. Es gibt Schichten mit 7,5, 8 oder auch 8,5 Stunden und es gibt sogar auch in den 13 Wochen ein paar wenige Dienste mit nur sechs Stunden.

Du meintest weiter: Wäre nett, wenn du hier mal Bescheid gibst, was aus der Angelegenheit geworden ist.

Aber klar doch. Kann aber etwas dauern weil bei uns der Amtsschimmel langsam läuft ;-).

Viele Grüsse

Thomas

N
nicoline

05.01.2019 um 21:04 Uhr

Hallo Tommi62, Also ich bin jetzt nicht so der absolute Fachmann für Tarifrecht, aber man hat mir erzählt damals als ich Anfing 2008, dass die 12-Stunden-Nachtdienste eine Ausnahme sind wegen der Tarifvereinbarung, obwohl es soviel ich weiß nur eine mündliche Übereinkunft gab und nichts niedergeschrieben wurde. Also ich würde mal von mir behaupten, dass ich mich zumindest im TVöD relativ gut auskenne und ich bin mir ziemlich sicher, dass ver.di keine mündlichen Tarifabsprachen mit dem Bund macht und auch kein Beschäftigter verpflichtet ist, nach einer nicht nachvollziehbaren Rechtsgrundlage zu arbeiten. Es gibt eine Protokollerklärung zu § 6 "Regelmäßige Arbeitszeit" Abs.4 die besagt:

In vollkontinuierlichen Schichtbetrieben kann an Sonn- und Feiertagen die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden, wenn dadurch zusätzliche freie Schichten an Sonn- und Feiertagen erreicht werden.

Das aber eben nur an Sonn- und Feiertagen und es muss bewiesen werden, dass dadurch mehr Freischichten an Wochenenden entstehen. Ansonsten darf die tgl. Arbeitszeit nur über 8 Std. verlängert werden, wenn in der Arbeitszeit ein wesentlicher Teil an Bereitschaftsdienst oder Arbeitsbereitschaft liegt. Ich persönlich würde das mal ganz detailliert hinterfragen mit den 12 Std.

T
Tommi62

05.01.2019 um 21:31 Uhr

Hallo Nicoline! Danke für deine Ausführungen. Ja eigentlich sollte ich das auch mal zur Sprache bringen. Aber damit würde ich mir innerhalb der Arbeitsgruppe unter den Mitarbeitrn keine Freunde macchen, da die meisten das derzeitige System unterstützen. Grund dafür ist das sie Angst haben für einen 22.00 Uhr-Dienst hier in Berlin mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu kommen. Aber grundsätzlich sehe ich den 12-Stunden-Nachtdienst auch kritisch. Aber mal noch eine andere Frage wenn du dich mit dem Tarifrecht gut auskennst. Wie sieht es eigentlich mit Sonn- und Feiertagsdiensten aus? Wir haben an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich tagsüber nur 6-Stunden-Dienste. Man bekommt ja für jeden Sonn- und Feiertagsdienst einen Ausgleichstag. Dieser muß glaube ich für Sonntage spätestens nach 14 Tagen genommen sein und bei Feiertagen spätestens nach 6 Wochen. Wie sieht es dann mit den Stunden aus? Ich mache also 6 Stunden am Feiertag. Wenn ich in der Woche nur 8-Stunden-Dienste habe, muß ich dann jeweils zwei Überstunden nehmen oder ist die Länge des Dienstes egal? Denn es kommt ja auch vor, dass wir am Feiertag in den Nachtdienst gehen, was bedeutet 20.00 Uhr bis 0.00 Uhr Feiertagszeit. Es gibt aber keine Dienste zum Ausgleich mit vier Stunden. Wie müßte man dies machen? Momentan läuft es beispielsweise bei den 6-Stunden-Diensten so das wir zwei Überstunden einsetzen um den ganzen Ausgleichstag freizuhaben. Aber nach meinem Rechtsempfinden ist das doch eigentlich nicht zielführend, da ein Ausgleichstag nicht die gemachten Stunden reinholt sondern ein pauschaler Ausgleich für Feiertagsarbeit sein soll. Wie ist das zu bewerten aus deiner Sicht?

Viele Grüsse

Thomas

N
nicoline

10.01.2019 um 18:47 Uhr

Hallo Tommi62 Aber damit würde ich mir innerhalb der Arbeitsgruppe unter den Mitarbeitrn keine Freunde macchen, da die meisten das derzeitige System unterstützen. Genau so hab ich mir das gedacht. Na ja, solange die Behörde nicht kontrolliert..........

Wir haben an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich tagsüber nur 6-Stunden-Dienste. Na, das ist ja ein bunter Strauß von Arbeitszeiten bei euch und die sind alle sinnvoll? habt ihr dann an Sonn- und Feiertagen 4 Leute à 6 Stunden = 24 Std. oder wird nur eine/r für 6 Std. gebraucht?

  • Man bekommt ja für jeden Sonn- und Feiertagsdienst einen Ausgleichstag. Dieser muß glaube ich für Sonntage spätestens nach 14 Tagen genommen sein und bei Feiertagen spätestens nach 6 Wochen.*

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

TVöD Bund => vorausgesetzt der wird bei euch angewendet § 6 Regelmäßige Arbeitszeit (3) 1Soweit es die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse zulassen, wird die/der Beschäftigte am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 von der Arbeit freigestellt. 2Kann die Freistellung nach Satz 1 aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht erfolgen, ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren.

Bedeutet, für Sonntagsarbeit muss das ArbZG angewendet werden. Für den Feiertag der TVöD

Dann kommt hinzu: der Ersatzruhetag für den Sonntag muss nicht zwingend ein "ZUSÄTZLICHER" freier Tag sein. Es ist nur wichtig, dass in den zwei Wochen als Ausgleich für den Sonntag ein freier Tag liegt. Es reicht, wenn das ein "sowieso freier Samstag" ist.

Bzgl. Feiertag gilt folgendes: 3Die regelmäßige Arbeitszeit vermindert sich für jeden gesetzlichen Feiertag, sowie für den 24. Dezember und 31. Dezember, sofern sie auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden.

Protokollerklärung zu Absatz 3 Satz 3: Die Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit betrifft die Beschäftigten, die wegen des Dienstplans am Feiertag frei haben und deshalb ohne diese Regelung nacharbeiten müssten.

Die Protokollnotiz trifft für AN in Wechselschicht zu, weil man davon ausgeht, dass bei diesen Beschäftigten nicht der Feiertag der Grund für den Arbeitsausfall ist sondern der Dienstplan. Bei Beschäftigten, die immer von Mo - Fr arbeiten und wo dann ein Feiertag auf einen Dienstag fällt, ist ganz klar ersichtlich der Feiertag der Grund für den Arbeitsausfall, hier tritt dann das Entgeltfortzahlungsgesetz ein.

So, wie du gelesen hast, wird die Arbeitszeit um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden reduziert. Wenn ihr an Feiertagen also immer nur 6 Std. arbeitet, habt ihr dann in der Woche mit dem Feiertag ein Arbeitssoll von 33 statt 39 Std. Wenn du an diesem Feiertag arbeitest hast du also 6 Plusstunden. Wenn du dann aber einen ganzen Arbeitstag von durchschnittlich 7,8 Std. frei machen möchtest, müssen auch noch andere Stunden dazu genommen werden.

Alles Sachen, wo der PR sich mal drum kümmern müsste und sollte. Und ganz ehrlich, wenn das bei euch so schlecht läuft mit dem PR, dann würde ich mal ernsthaft darüber nachdenken, in die Gewerkschaft einzutreten, die sollten sich ja auskennen mit Ihrem Tarif und dir/euch helfen können.

T
Tommi62

10.01.2019 um 20:15 Uhr

Hallo Nicoline!

Na, das ist ja ein bunter Strauß von Arbeitszeiten bei euch und die sind alle sinnvoll? habt ihr dann an Sonn- und Feiertagen 4 Leute à 6 Stunden = 24 Std. oder wird nur eine/r für 6 Std. gebraucht?

Sonn- und Feiertags sowie Samstagnachmittags und im Nachtdienst ist nur ein Mitarbeiter anwesend.

Und ganz ehrlich, wenn das bei euch so schlecht läuft mit dem PR, dann würde ich mal ernsthaft darüber nachdenken, in die Gewerkschaft einzutreten, die sollten sich ja auskennen mit Ihrem Tarif und dir/euch helfen können.

Ich bin in der Gewerkschaft Mitglied. Als ich vor etwa zwei Jahren wegen einer Frage zum Dienstplan dort war, da hat der Referent den Dienstplan trotz genauer Beschreibung nicht verstanden und letztendlich war das alles nicht sehr hilfreich. Ich bin da immer am überlegen ob ich die Mitgliedschaft nicht beenden soll.

Viele Grüsse

Thomas

N
nicoline

10.01.2019 um 20:33 Uhr

Als ich vor etwa zwei Jahren wegen einer Frage zum Dienstplan dort war, da hat der Referent den Dienstplan trotz genauer Beschreibung nicht verstanden und letztendlich war das alles nicht sehr hilfreich. Tja, so furchtbar ich es auch finde, das sagen zu müssen, aber, das passiert leider,leider häufiger. Aber... du zahlst Beiträge und die Gewrkschaft hat u.a. auch die Aufgabe, ihre Mitglieder zu beraten. Wenn der besagte Mensch dir nicht helfen konnte, möchte er dir bitte jemanden benennen, der es kann. Und wenn er das nicht will, frag nach seinem Vorgesetzten.

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