Hallo Tommi62
*Aber damit würde ich mir innerhalb der Arbeitsgruppe unter den Mitarbeitrn keine Freunde macchen, da die meisten das derzeitige System unterstützen.*
Genau so hab ich mir das gedacht. Na ja, solange die Behörde nicht kontrolliert..........
*Wir haben an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich tagsüber nur 6-Stunden-Dienste.*
Na, das ist ja ein bunter Strauß von Arbeitszeiten bei euch und die sind alle sinnvoll?
habt ihr dann an Sonn- und Feiertagen 4 Leute à 6 Stunden = 24 Std. oder wird nur eine/r für 6 Std. gebraucht?
* Man bekommt ja für jeden Sonn- und Feiertagsdienst einen Ausgleichstag.
Dieser muß glaube ich für Sonntage spätestens nach 14 Tagen genommen sein und bei Feiertagen spätestens nach 6 Wochen.*
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
TVöD Bund => vorausgesetzt der wird bei euch angewendet
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
(3) 1Soweit es die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse zulassen,
wird die/der Beschäftigte am 24. Dezember und am 31. Dezember
unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 von der Arbeit freigestellt.
2Kann die Freistellung nach Satz 1 aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht erfolgen,
ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren.
Bedeutet, für Sonntagsarbeit muss das ArbZG angewendet werden.
Für den Feiertag der TVöD
Dann kommt hinzu: der Ersatzruhetag für den Sonntag muss nicht zwingend ein "ZUSÄTZLICHER" freier Tag sein. Es ist nur wichtig, dass in den zwei Wochen als Ausgleich für den Sonntag ein freier Tag liegt. Es reicht, wenn das ein "sowieso freier Samstag" ist.
Bzgl. Feiertag gilt folgendes:
3Die regelmäßige Arbeitszeit vermindert sich für jeden gesetzlichen Feiertag,
sowie für den 24. Dezember und 31. Dezember, sofern sie auf einen Werktag fallen,
**********um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden.**********
Protokollerklärung zu Absatz 3 Satz 3:
Die Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit betrifft die Beschäftigten,
die wegen des Dienstplans am Feiertag frei haben und
deshalb ohne diese Regelung nacharbeiten müssten.
Die Protokollnotiz trifft für AN in Wechselschicht zu, weil man davon ausgeht, dass bei diesen Beschäftigten nicht der Feiertag der Grund für den Arbeitsausfall ist sondern der Dienstplan. Bei Beschäftigten, die immer von Mo - Fr arbeiten und wo dann ein Feiertag auf einen Dienstag fällt, ist ganz klar ersichtlich der Feiertag der Grund für den Arbeitsausfall, hier tritt dann das Entgeltfortzahlungsgesetz ein.
So, wie du gelesen hast, wird die Arbeitszeit
**********um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden**********
reduziert. Wenn ihr an Feiertagen also immer nur 6 Std. arbeitet, habt ihr dann in der Woche mit dem Feiertag ein Arbeitssoll von 33 statt 39 Std. Wenn du an diesem Feiertag arbeitest hast du also 6 Plusstunden. Wenn du dann aber einen ganzen Arbeitstag von durchschnittlich 7,8 Std. frei machen möchtest, müssen auch noch andere Stunden dazu genommen werden.
Alles Sachen, wo der PR sich mal drum kümmern müsste und sollte.
Und ganz ehrlich, wenn das bei euch so schlecht läuft mit dem PR, dann würde ich mal ernsthaft darüber nachdenken, in die Gewerkschaft einzutreten, die sollten sich ja auskennen mit Ihrem Tarif und dir/euch helfen können.