Es handelt sich um eine Einrichtung eines Vollkonti-schichtdienstes, sprich auch Wechselschichtdienst. Tarifvertrag TVV.
Dort steht, dass in einem Wechselschichtdienst die Kurzpausen durchbezahlt werden. Unser Dienstplan bsteht aus Früh-, Spät-, Ausgleich- und Nachtschichten von jeweisl 8,5 Std. Die sogenannte Ausgleichsschicht entspricht dem Dienst eines "normal" Arbeitenden. Der Betrieb will für die Ausgleichsschicht jedoch 15 min Frühstück und 30 min Mittagspause abziehen. Da diese Schicht doch im Rhytmus eingearbeitet ist, müssten doch dort auch die Kurzpausen durchbezahlt werden.
Hat jemand einschlägige Hinweise auf Gerichtsurteile oder wie wird dies in Euren Betreiben gehandhabt bzw. wie ist die reale Rechtslage?