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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubssperre Ostern/Weihnachten

K
Köpenicker
Jan 2019 bearbeitet

Hallo und guten Rutsch ins neue Jahr.

Ich hatte gestern, ein Zufalls Gespräch mit einem unserer neuen Gf. Er sagte mir, das fürs nächste Jahr Ostern/Weihnachten Urlaubssperren geben wird. In den ganzen Jahren gabs das noch nie, wir haben eine Bv für Urlaub die besagt das wir von Oktober -bis Dezember unseren Urlaub planen und abgeben müssen. Der Urlaub für 2019 ist also bei allen genehmigt. Hab bei uns in der Produktion nachgefragt. Ostern /Weihnachten machen keine Probleme da man frühzeitig schon sehen kann ob genügend Mitarbeiter anwesend sind, Verkauf ist es eben so. Hellsehen kann keiner, aber wie hoch wären die Chancen des Ag vor der Einigungsstelle, damit durchzukommen.

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Community-Antworten (16)

K
krambambuli

31.12.2018 um 09:50 Uhr

Es dürfte fraglich sein, ob der AG überhaupt in dieser Frage den Weg zur E-Stelle einschlägt.

K
Köpenicker

31.12.2018 um 11:03 Uhr

Ist anzunehmen, zu Zeit geht’s wegen jeden Mist zum Gericht.

K
krambambuli

31.12.2018 um 13:40 Uhr

Dann lass es darauf ankommen - und mache deutlich, dass es ohne eure Zustimmung keine Urlaubssperren geben wird.

P
Pickel

31.12.2018 um 14:51 Uhr

Um deine Frage mal ordentlich zu beantworten: Sofern betriebliche Gründe dies erfordern wird er für diese Tage mit hoher Wahrscheinlichkeit die Sperre durchsetzen können. Urlaubstage unterliegen nunmal dem Vorbehalt betrieblicher Interessen und es verbleiben ausreichend übrige Tage zur freien Planung. Fraglich und auszuhandeln wären dann nur die Begleitthemen.

K
Köpenicker

31.12.2018 um 15:06 Uhr

@ Pickel Selbst wenn der gesamte Urlaub schon jetzt für 2019 genehmigt ist für alle Mitarbeiter.

U
UliPK

31.12.2018 um 15:58 Uhr

Bei schon genehmigtem Urlaub wird es euer AG sehr schwer haben da noch nachträglich Urlaubssperren durchzusetzen. Ein schon genehmigter Urlaub darf nämlich nur im absoluten Ausnahmefall widerrufen werden. Ist bei euch jetzt schon absehbar das bei euch der Notstand ausbricht wenn der zu diesen Zeitpungt schon genehmigte Urlaub auch so genommen wird? Denn derartiges muss der GF dem Gericht dann erklären, ob er das auch stichhaltig kann wage ich mal zu bezweifeln.

P
Pickel

31.12.2018 um 16:03 Uhr

Nein bei genehmigtem Urlaub sollte das nicht mehr so einfach möglich sein (und wenn nur mit Entschädigungsansprüchen).

U
UliPK

31.12.2018 um 16:10 Uhr

Geht auch bei genehmigten Urlauben bei Notsituationen, Produktionsausfall und ähnliches sogar wenn man den Urlaub schon angetreten hat.Nur die daraus entstehenden Kosten muss er dann auch übernehmen. Aber JETZT zu diesen Zeitpungt hat der AG so gut wie keine Möglichkeiten das einem Richter plausibel zu erklären.

K
Köpenicker

31.12.2018 um 16:37 Uhr

Das hat mich gewundert. Im November hat die Gl noch darum gebeten das auch die letzten ihren Urlaub einreichen sollen. Damit sie planen können. Jetzt ist alles genehmigt und dann erzählt er mir was von Urlaubssperren. Nun gut, dann hab ich schon mal Stoff für die erste Sitzung im neuen Jahr. Das Gespräch war ja informell. Es viel ein Satz vom Gl „ wer Ostern/Weihnachten Urlaub nimmt ist faul. Der Satz wurmt mich ein bissel. Meint ihr das Gremium soll dazu um Stellungnahme bitten, oder soll ich’s einfach vergessen.

T
titapropper

02.01.2019 um 09:35 Uhr

Ihr wollt eine Stellungname vom Arbeitgeber? Also Leute- mal bitte die Kirche im Dorf lassen!

K
Köpenicker

02.01.2019 um 11:15 Uhr

@titapropper wie würdest du denn Reagieren wenn, du vom Gf hörst, das Mitarbeiter faul sind, wenn sie zu bestimmten Zeiten Urlaub nehmen.

M
Moreno

02.01.2019 um 11:59 Uhr

Natürlich würde ich den AG auf diese Aussage ansprechen. Und ihm auch klar machen, dass er mit dieser Einstellung Urlaubssperren nur über die Einigungsstelle bekommt. Der schon genehmigte Urlaub ist wie gesagt eh schon gegessen

T
titapropper

02.01.2019 um 12:28 Uhr

Vermutlich würde ich das lachen bekommen und dem GF viel Spaß zwischen den Feiertagen in seinem Büro wünschen. Oder ist die faule S** etwa im Urlaub? Eine Stellungnahme- und dann?

P
Pjöööng

02.01.2019 um 13:05 Uhr

Das ist doch der Sinn ung Zweck des Urlaubs: Erholung durch Faulheit

K
Köpenicker

02.01.2019 um 13:12 Uhr

Titraproper das s-Wort wär bei der Frage bestimmt mir rausgerutscht und das wollte ich vermeiden. War schon auf 180. Da er uns schon 1 Stunde heimlich beobachtet hat beim arbeiten.

T
titapropper

02.01.2019 um 13:25 Uhr

Na der muss ja Zeit haben.....

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