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Wirksamkeit TVöD

T
TK
Okt 2021 bearbeitet

Unser Arbeitgeber ist zum 01.07.2006 aus dem Arbeitgeberverband Ausgetreten. Wir haben den TVöD mit dem Verhandlungsstand bis 06/2006. Meine Frage: Sind die nachverhandelten Änderungen zum 01.08.2006 für uns trotzdem wirksam (z.B. Ausbildungsvergütung Azubis, Schichtzulagen Azubis).

Besten Dank im Vorraus Thomas

4.32001

Community-Antworten (1)

K
Kerstin

07.03.2007 um 16:17 Uhr

Nach meiner Auffassung gilt der Tarifvertrag in seiner alten Fassung weiter. Neuerungen gelten für euch nicht .

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