Wir (Mitarbeiter in einem Wohnheim für psych. Kranke) sollen von Samstag 20:00 Uhr bis Sonntag 9:00 Uhr eine Rufbereitschaft übernehmen. Steht uns für den Sonntag ein Ersatzruhetag zu, auch wenn kein aktiver Einsatz erfolgt? - Schließlich werden wir ja sonntags beschäftigt.