Liebe KollegInnen,
wenn ständig die Höchstarbeitszeit durch verschiedene KollegInnen verletzt werden....können wir dann gemäss §23 BetrVG dem AG aufgeben dies zu unterlassen (meiner persönlichen Meinung nach nicht....es ist ja kein "Verstoss gegen Verpflichtungen aus DIESEM" Gesetz oder müssen wir zur Aufsichtsbehörde gehen?