Erstellt am 02.03.2007 um 16:42 Uhr von betriebsratten
Arbeitszeiten sind flexibel, es wird in der Regel durch den MA zu lange gearbeitet ohne Anordnung von "oben" und wir erfahren davon, in dem wir die Unterlagen der Zeiterfassung beim AG anfordern-somit ist es dokumentiert
Erstellt am 02.03.2007 um 19:23 Uhr von Deliah
...sonderbar finde ich, dass euch niemand über die außerplanmäßigen Mehrarbeiten informiert bzw. scheinbar keiner einen Antrag auf außerplanmäßige Mehrarbeit stellt. Was sagt euer AG dazu?
Erstellt am 04.03.2007 um 19:35 Uhr von Heini
Teilt der Geschäftsleitung mit, das der Betriebsrat es für nötig erachtet seine Mitbestimmungsrechte gem. §87 Abs.2+3 BetrVG wahrzunehmen. Ihr verlangt von dem AG den Abschuss einer BV Dienstplan. Somit schafft ihr eine vernünftige Voraussetzung um bei den Arbeitszeit mitzubestimmen.
In dieser BV werden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter im Voraus geplant. Dieser Dienstplan wird durch den Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum erstellt und ist dem BR rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Ist der BR mit dem Dienstplan einverstanden wird er ihn genehmigen und der AG darf den Plan entsprechend anwenden.
Weiterhin wird in der BV geregelt, dass vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit zwingend rechtzeitig unter Angabe von Gründen beim BR beantragt und erst nach dessen Zustimmung vom AG angeordnet bzw. angenommen werden darf.
In dieser BV könnt ihr auch die Antragsberechtigten festlegen.
Weiterhin wäre es Sinnvoll eine BV abzuschließen, in denen die Ausgleichszeiten gem. ArbzG festgelegt werden.
Nun hat der BR ein wirkungsvolles Instrument im Rahmen seiner Rechte gesetzeswidrige Arbeitszeit zu unterbinden. Werden die Vereinbarungen nicht eingehalten, sollte der BR sich nicht scheuen seine Mitbestimmungsrechte einzuklagen.
Erstellt am 04.03.2007 um 20:11 Uhr von Fayence
Heini,
super Idee! Die Rede ist von "Flexiblen Arbeitszeiten" und förderst aus unergründlichen Tiefen den Vorschlag einer BV "Dienstplan" zu Tage, der üblicherweise in Schichtbetrieben erstellt wird!
betriebsratten und desssen KollegInnen werden von der Flexibilität dieses Vorschlags hoch erfreut sein!
Erstellt am 06.03.2007 um 22:32 Uhr von Heini
Fayence,
ach so, für flexible Arbeitszeiten kann man also keinen Dienstplan erstellen?
Ich gehe davon aus, dass Du es besser weist, aber hier nur mit verbogenen Argumenten eine Bühne suchst. Wie so oft.