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Ausbezahlung Mehrarbeitsstunden soll gestrichen werden. Was tun?

E
elke
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Bin freigestellte Betriebsrätin, in unserem Betrieb war es immer möglich sich die Mehrarbeitsstunden auszahlen zu lassen. Jetz soll man nicht mehr die Wahl haben. Verschriftliches haben wir nicht, ich sehe dies aber als "betriebliche Übung" an. Lieg ich da falsch?

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Community-Antworten (2)

B
betriebsratten

02.03.2007 um 14:56 Uhr

Was sagt Tarifvertrag? Gibts eine Betriebsvereinbarung? Ansonsten könnte mans so sehen....

D
Deliah

02.03.2007 um 20:30 Uhr

Überstunden sind grundsätzlich zu vergüten, wenn keine abweichende Regelung getroffen ist. Der Anspruchs auf Überstundenvergütung ist allerdings vom Arbeitnehmer darzulegen und falls erforderlich vor dem Arbeitsgericht zu beweisen.

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