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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Übermässige Pause nach Wiedereingliederung

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xxBlack
Jan 2019 bearbeitet

Hi ich hoffe ihr könnt mir helfen. Meine Freundin war jetzt über 2 Monate krank geschrieben. Sie arbeitet in einer Bank. Arbeitszeit war von 8:30 bis 17:30. Jetzt wird sie wiedereingegliedert. Sie soll mit 4h pro Tag anfangen.

Sie ging davon aus das Sie von 8:30 bis 12:30 arbeitet. Ohne Pause. Bei 4h wären es ja glaub ich max 15 min Pause. Jetzt fordert der AG auf einmal dass sie von 10:30-12:30 arbeitet und von 14:30-16 Uhr. Also praktisch 90 min Pause für 4h am Tag? Darf der AG das entscheiden? Schließlich bezahlt ja die KK weiterhin. Laut Wiedereingliederungsplan des Arztes ist keine Pause nötig.

Kenne mich rechtlich null aus aber finde 90 min Pause wegen 4h völlig überzogen. Sie denkt er will sie nur schikanieren weil sie jetzt nach der Ausbildung (Ende Januar) zur Konkurrenz wechselt.

Darf Sie den Forderungen des AG wiedersprechen? Darf Sie die Arbeitszeit selbst bestimmen (also anfangen wie immer um 8:30?)

4.077011

Community-Antworten (11)

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Pjöööng

19.12.2018 um 15:41 Uhr

Da während der Eingliederung der/die Arbeitnehmer/in weiterhin AU ist, ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers weitestgehend aufgehoben. Er müsste für diese Anweisung einen sehr guten Grund haben (z.B. Filiale von 12:30 bis 14:30 geschlossen).

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xxBlack

19.12.2018 um 15:53 Uhr

Danke für die Antwort. Wenn die Filiale tatsächlich geschlossen wäre Mittags, kann Sie dann nicht sagen, dass Sie trotzdem um 8:30 anfangen will?

Hintergrund ist, dass Sie eben schon immer 8:30 Uhr anfing + Sie möchte testen ob ihr Fuß (wurde operiert) den Belastungen standhält wenn Sie 4h am Stück arbeitet (bzw. eben steht)

P
Pjöööng

19.12.2018 um 16:18 Uhr

Ich sehe zumindest keinen Grund warum das nicht gehen sollte. Ich würde mal bei der Krankenkasse nachfragen, die finanzieren das schließlich.

G
ganther

19.12.2018 um 21:28 Uhr

Vielleicht will der AG die Wiedereingliederung nicht ablehnen und so der Buhmann sein. Daher versuchen es dem Mitarbeiter madig zu machen

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BRHamburg

19.12.2018 um 23:26 Uhr

Vieleicht möchte der Arbeitgeber der Dame auch etwas Gutes tun in dem er die Stunden aufteilt.

C
celestro

20.12.2018 um 00:56 Uhr

Was sollte daran gut sein, 2 Stunden Pause dazwischen zu legen ? Und ein AG, der etwas Gutes tun will", würde sich jawohl mit dem AN abstimmen, oder ?

"Sie denkt er will sie nur schikanieren"

klingt nicht so, als ob er da was Gutes tun wollen würde ....

X
xxBlack

20.12.2018 um 08:35 Uhr

Sie wird heute mit Ihm sprechen und wenn er es nicht abändert wird Sie zum Arzt gehen und sich wieder krank schreiben lassen. Bin zwar fast immer bei der AG Meinung aber in dem Fall ist es einfach unerhört. Klar kann er es gut meinen mit der 2h Pause, aber dann spricht man das mit dem Mitarbeiter doch ab. Sie meinte der Chef ist sehr nachtragend, gut möglich dass er ihr den Wechsel zur Konkurrenz übel nimmt. Finde einfach bei 4h Arbeit ist 2h Pause völlig überzogen.

T
takkus

20.12.2018 um 09:42 Uhr

Die sogenannte Stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, § 44 SGB IX) ist auf Empfehlung des Arztes und Antrag des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber zu genehmigen. Er muss es aber nicht. Somit würde ich mich als Arbeitnehmer nicht unbedingt zu weit aus dem Fenster lehnen.

B
BRHamburg

20.12.2018 um 12:17 Uhr

@ Celesto Gut meinen in dem er die Belastungen reduziert und auf zwei Blöcke aufteilt. Arbeitgeber haben manchmal Ideen die man nur schwerlich folgen kann, das brauche ich dir doch nicht erklären. Und die Länge der Unterbrechung ergibt sich, wenn ich das richtig verstanden habe, durch die Öffnungszeiten der Bank.

M
Moreno

20.12.2018 um 20:40 Uhr

In dem er die Belastung reduziert indem die Kollegin 6 Stunden statt 4 auf den Beinen ist? Mit dem Arzt reden und Zuhause bleiben bis Ende Januar!

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nicoline

22.12.2018 um 13:26 Uhr

xxBlack

  • und wenn er es nicht abändert wird Sie zum Arzt gehen und sich wieder krank schreiben lassen. * Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist man weiterhin krankgeschrieben, deswegen muss sie die Wiedereingliederung abbrechen und nicht sich krank schreiben lassen.

Im Zustand der Arbeitsfähigkeit gilt folgendes, bitte mal link öffnen und durchlesen und da ist für mich überhaupt nicht einsehbar, dass es bei der Wiedereingliederung anders sein sollte, schon erst recht nicht bei 4 Std. Arbeitszeit.

http://www.schichtplanfibel.de/pause4.htm

Im Übrigen sehe ich es so wie Pjöööng.

BRHamburg

  • Und die Länge der Unterbrechung ergibt sich, wenn ich das richtig verstanden habe, durch die Öffnungszeiten der Bank.* Nee, das hast du glaube ich nicht richtig verstanden. xxBlack Sie arbeitet in einer Bank. Arbeitszeit war von 8:30 bis 17:30. Pjöööng **Er müsste für diese Anweisung einen sehr guten Grund haben (z.B. Filiale von 12:30 bis 14:30 geschlossen). xxBlack Wenn die Filiale tatsächlich geschlossen wäre Mittags,

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