W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stellenplan - Eingruppierung Anspruch darauf, konkretere Informationen zu erhalten, z.B. welcher MA welcher Entgeltgruppe zuzuordnen ist?

G
godesia
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wir haben von unserer GL im Rahmen der Personalplanung einen Stellenplan mit Auflistung der befristeten und unbefristeten MA, die Eingruppierung der MA sowie die entsprechenden Tätigkeitsbeschreibungen/-merkmale erbeten.

Erhalten haben wir eine Stellenübersicht, aus der hervorgeht, wie viele Stelle im laufenden Jahr welchen Entgeltgruppen zuzuordnen sind und welche Stellen in 2008 entfallen bzw. neu hinzukommen werden.

Welche Angaben muss ein Stellenplan exakt enthalten?

Zusätzlich haben wir eine (namentliche) Auflistung aller befristeten MA und die Dauer der Befristungen erhalten.

Haben wir Anspruch darauf, konkretere Informationen zu erhalten, wie z.B. welcher MA welcher Entgeltgruppe zuzuordnen ist? Oder müssen wir uns diese Informationen über den Umweg einholen, dass wir Einsicht in die Gehaltslisten erhalten?

Da zurzeit einige Stellen neu besetzt werden müssen, aus dem Stellenplan (der uns vorgelegt wurde) aber nicht ersichtlich ist, um welche Stellen es sich konkret handelt, fällt uns eine vernünftige Mitsprache ziemlich schwer.

Als Zusatzinfo: wir sind TVöD-gebunden

Gruss, godesia

Ergänzung: Danke Admin für die Überarbeitung der Überschrift. Dadurch ist meine Anfrage zwar zum Eyecatcher geworden, aber sie scheint so banal zu sein, dass mir niemand antworten mag.

7.77502

Community-Antworten (2)

F
Fayence

02.03.2007 um 17:41 Uhr

Hallo godesia,

ein Großteil der hier anwesenden BRMs wäre erfreut, eine solche Übersicht überhaupt zu erhalten! :-)

Wenn mich nicht alles täuscht, sind im TvÖD doch Tätigkeiten bestimmten Entgeltgruppen zugeordnet und diese Übersicht fehlt Euch augenscheinlich.

Insgesamt sind die Unterlagen doch nicht verkehrt; es ist manchesmal auch für den AG schwierig erahnen zu können, was die "Gegenpartei" nun konkret haben will! Was hindert Euch also daran, Eure offene Fragen ganz einfach an die GL zu richten? Sprechenden Menschen kann fast immer geholfen werden.

G
godesia

02.03.2007 um 17:54 Uhr

Hallo Fayence,

besten Dank für deine Antwort.

Meine Fragen waren allerdings:

  1. wie sollte solch ein Stellenplan exakt aussehen?
  2. haben wir Anspruch darauf, konkrete Informationen zu erhalten, welche MA in welchen Entgeltgruppen sind. (Ich weiss, dass ich die Auskünfte zu Frage Nr. 2 erhalte, wenn ich Einsicht in die Gehaltlisten fordere und mir dann mit einer vorbereiteten Namensliste die gewünschten Infos notiere. - Aber das ist ein sehr umständlicher Weg.)

Ich habe überhaupt kein Problem damit, mich mit meiner GL mündlich (sprechend) auszutauschen. Allerdings möchte ich der GL die beiden obigen Fragen nicht unbedingt stellen. Was ja sicherlich auch nachvollziehbar ist, oder?

Mit anderen Worten: um unsere Forderungen untermauern zu können, benötigen wir halt ausreichend Wissen über die Rechtslage.

Ihre Antwort