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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stellenplan der GF - Wie oder wo können wir erfahren, daß dieser Stellenplan auch seine Richtigkeit hat?

Y
Ynnoc
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben von unserer GF den Stellenplan vorgelegt bekommen. Wie oder wo können wir erfahren, daß dieser Stellenplan auch seine Richtigkeit hat.( Personalschlüssel und zu Betreuende) Wir sind eine Einrichtung die Menschen mit geistigen, körperlichen und mehrfachen Beeinträchtigungen betreuen. Dann, soll eine Kollegin , die auf einer Nichtfachkraftstelle eingesetzt ist und so bezahlt wird, ihr Abschlusszeugnis(Diplom....) vorlegen. Die GF bedrängt sie deshalb , stellt aber keine Fachkraftstelle in Aussicht.

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Community-Antworten (1)

K
klinik

08.05.2009 um 15:28 Uhr

Wenn Ihr einen BR habt lasst euch die Berechnungsformel zur Personalberechnung erklären. Lasst euch die Personalplanung erklären, als Grundlage schaut mal in den § 92 BetrVG.

Fragt den AG warum er diesen Qalifikationsnachweis der Kollegin braucht

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