Stellenplan nur "pro forma" Darf der AG einen Stellenplan einfach ohne BR "umschreiben"?
Konkrete, kurze Frage:
In unserer Klinik gibt es einen "Stellenplan" (Auflistung aller Mitarbeiter mit Stellenanteil und Abteilung, in denen sie arbeiten). Ist der AG berechtigt, den Stellenplan ohne Rücksprache mit dem BR zu ändern (z.B. Stellen an andere Berufsgruppen vergeben, sie also "umwidmen")?! Welche Eingriffsmöglichkeiten gibt es für den BR, wenn der Stellenplan durch den AG ohne Rücksprache geändert wird? Darf der BR einer Einstellung eines Mitarbeiters widersprechen, wenn der AG den Stellenplan "umschreibt" und eine bislang an eine bestimmte Berufsgruppe vergebene Arbeitsplatz für eine andere Berufsgruppe ausschreibt?!
Herzlichen dank für eine flotte Antwort!
Alles Liebe,
picard66
Community-Antworten (3)
13.06.2007 um 22:01 Uhr
Hallo, du hast eben schon gefragt - wolltest aber nciht näher mit mir in Verbindung treten. Das ist ok. Zu deiner neuen Anfrage folgendes: Ohne BR kann er die Vorraussetzungen nciht ändern. Da es einer Neugruppierung oder Umgruppierung entsprechen würde. Das wiederum ist nach §99 BetrVG mitbestimmungspflichtig
13.06.2007 um 22:22 Uhr
@Don Johnson Mannomann. Es geht hier nicht um Umgruppierungen o.ä. sondern um den Stellenplan!
@picard66 Die Auflistung eines Stellenplans ist lediglich eine Momentaufnahme. Eher sind die einschlägiogen Gesetze interessanter.
14.06.2007 um 09:44 Uhr
@don
Sorry, dass ich gestern nicht mehr direkt geantwortet habe - ich bin derzeit nicht in der Klinik, sondern auf Kongress und muss das alles "nebenher" auch noch im Auge behalten... Habe ich es nicht richtig verstanden, dass eine "Neugruppierung" eigentlich meint, dass ein SellenINHABER anders oder besser gesagt: richtig entlohnt werden soll?! Da haben wir dann leider das Problem, dass PFleger und Erzieher gleich verdienen.
@Kölner Was meinst Du konret mit "einschlägige Gesetze"?!
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