Anrechnung auf den Stellenplan NotSan-Azubi
Hallo ihr,
ich bin ihm Rahmen meiner JAV-Arbeit auf ein Problem bezüglich der Anrechnung von Auszubildenden auf den Stellenplan gestoßen.
Konkret geht es um Auszubildende zum/zur Notfallsanitäter*in, die bei uns mit einer 1,0 Stelle geplant werden sofern sie im Betrieb sind (Blockunterricht). Das führt dazu, dass die Azubis vorallem als Kompensation für den Dienstplan gesehen werden, dann wird es schwieriger Urlaub zu nehmen, Dienste zu tauschen etc...
Ich habe schon gehört, dass woanders die Azubis zum Beispiel nur mit einer 0.25 Stelle geplant werden.
Hat hier jemand schonmal Erfahrungen mit dem Thema gemacht, vielleicht sogar im Rettungsdienst oder öffentlichen Dienst ? Wer entscheidet, wie die Azubis im Stellenplan einzuplanen sind ? Gibt es Rechtsgrundlagen ?
Danke schonmal für Eure Antworten :) !
Community-Antworten (1)
04.03.2021 um 11:08 Uhr
Die Planung obliegt dem AG. Da der BR eingebunden werden muss, wenn es um den Dienstplan geht, kann dieser seine Bedenken im Gespräch ausdrücken. Es ist mMn also letztlich "Verhandlungssache".
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