Erstellt am 06.09.2006 um 21:38 Uhr von Fayence
BR,
rechtlich könntet Ihr über den §23 BetrVG gehen.
DKK, §23 RN 131
Für folgende Ansprüche können Unterlassungsansprüche des BR bestehen:
§ 92 Unterrichtung und Beratung über Personalplanung (siehe auch §92 RN 48)
In der Praxis könnte Euch ein ev. bestehender Wirtschaftsausschuss weiterhelfen.
Erstellt am 07.09.2006 um 12:01 Uhr von paula
@fayence
ich denke eher das problem wird sein, dass es keine personalplanung gibt. dann hat man auch schlecht etwas zu beraten....
Erstellt am 07.09.2006 um 12:21 Uhr von BR
Vielen Dank fuer Deine wertvollen Hinweise, Fayence.
Paula, Du kannst Dir gar nicht vortstellen, wie recht Du hast ("Weil wir ein Unternehmen der rasanten Mikroelektronik sind und der Markt schon morgen mit uns etwas machen kann, was wir heute noch gar nicht ahnen, müssen wir so flexibel sein, dass Planung gänzlich ausgeschlossen ist.").
BR
Erstellt am 07.09.2006 um 12:35 Uhr von Fayence
paula,
*grins*, dann würde das Rechtsbegehren des BRs auf Unterrichtung und Beratung doch erst recht spannend...
Erstellt am 07.09.2006 um 13:16 Uhr von Kölner
@BR
So viel Schicksalsergebenheit steht einem BR nicht gut zu Gesicht.
@Fayence
Zeige mir den WA, der hierzu in einem solchen UN Aussagen treffen kann; vor allem auch prospektiv!