Wie werden Urlaubstage ausgerechnet?
Hallo,
eine Frage zum Urlaub. Wie sieht es mit der Anzahl der Urlaubstage aus wenn ein AN seinen Vertrag der bis Mitte September läuft nicht verlängert bekommt. Lt. GL wird pro Monat 1/12 des Urlaubs gewährt, allerdings nur pro vollen Monat. Der MA ist aber Mitte September angefangen und der Vertrag gilt bis Mitte September. Stehen dem MA für die 2 Wochen im September anteilsmä´ßig auch noch ein Urlaubstag zu?
Danke für jede Antwort
Community-Antworten (1)
01.03.2007 um 13:23 Uhr
Hallo dertuenn, nach dem Bundesurlaubsgesetz - §4: Wartezeit. wird der volle Jahres - Urlaubsanspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. hat der Kollege seine Wartezeit also erfüllt,und nicht in den ersten 6 Monaten des laufenden Jahres ausscheidet, kann er den ganzen Jahresurlaub beanspruchen hat er dagegen weniger als 6 volle Monate im Unternehmen gearbeitet, sagt das Bundesurlaubsgesetz .. §5. Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
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