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Update zu "Urlaub kann nicht genommen werden"

S
Saluk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich hatte im Beitrag 12879 eine aktuelle Problematik mit einem MA geschildert, der noch viel Urlaub übrig hat und den nicht bis Ende März nehmen kann.

Wir als BR haben mit dem AG abgesprochen, dass der Urlaubsantrag abgelehnt wird und dieser Urlaub dann diesem Jahr zugeschlagen wird.

Prinzipiell ist das natürlich nicht geltendes Recht, aber eine solche Zusage des AG gilt nach einem Urteil ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.10.2006, Az.: 22 Ca 2311/06, denn es ist eine Einzelregelung, die for den Beschäftigten vorteilhafter ist als die Rechtsgrundlage (oder ein entsprechender Tarifvertrag).

Das läuft unter "Günstigkeitsprinzip".

Alle sind zufrieden, Friede Freude Eierkuchen.

Und für das vierte Quartal haben wir vom BR uns vorgenommen, die Resturlaube der MA unter die Lupe zu nehmen...

Viele Grüße, Saluk

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Community-Antworten (5)

S
SSGG

28.02.2007 um 17:21 Uhr

na dann wird der verrückte Workaholic ja zufrieden sein, außer Ihr betrachtet noch dessen Arbeitszeitkonto mikroskopisch genau....Gibt es noch mehr solcher Urlaubsunwilligen AN, die kein Zuhause haben? Plant Ihr zur kollektiven Beglückung BV's zum Thema Urlaub und Arbeitszeit?

P
paula

28.02.2007 um 17:39 Uhr

Wir hatten auch schon mal solche Fälle. Bei uns machen wir es ähnlich. Der Urlaub wird übertragen, aber wir vereinbaren dann unter Beteiligung von AN und AG einen "Abbauplan". Alle sind froh danach....

S
Saluk

28.02.2007 um 17:49 Uhr

Wie schon im alten Thread (und auch hier ganz oben) gesagt: Wir werden uns dieses Jahr mit der Problematik eingehender befassen. Und dann sollte sowas eigentlich gar nicht mehr vorkommen. Wenn dann doch einmal so ein Fall eintritt, werden wir wohl auch die von paula vorgeschlagene Lösung nutzen.

Danke! Saluk

M
mille

28.02.2007 um 19:40 Uhr

Ich habe in meinem Berufsleben schon viele Kollegen kennengelernt, die sich für unersetzlich hielten. Irgendwann kam dann der Zeitpunkt wo sie nicht mehr gebraucht wurden und von heute auf morgen vor die Türe gesetzt wurden. Selbst bei eurer Regelung zwischen dem BR und dem AG wird der Kollege niemals mehr den Urlaubsanspruch einklagen können wenn sich der AG es mal anders überlegen sollte. Der Urlaub ist nach geltendem Recht verfallen.

S
Saluk

01.03.2007 um 10:10 Uhr

Hallo?

"Nach geltendem Recht verfallen"? Hast du den oberen Beitrag nicht verstanden? Da war genau so ein Fall vom Gericht eben nicht als "verfallen" entschieden worden. Und was ein Gericht entscheidet ist für den Fall geltendes Recht. Also kann man genau das, was du hier in Abrede stellst: einklagen!

Grüße, Saluk

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