Erstellt am 28.02.2007 um 16:21 Uhr von SSGG
na dann wird der verrückte Workaholic ja zufrieden sein, außer Ihr betrachtet noch dessen Arbeitszeitkonto mikroskopisch genau....Gibt es noch mehr solcher Urlaubsunwilligen AN, die kein Zuhause haben?
Plant Ihr zur kollektiven Beglückung BV's zum Thema Urlaub und Arbeitszeit?
Erstellt am 28.02.2007 um 16:39 Uhr von paula
Wir hatten auch schon mal solche Fälle. Bei uns machen wir es ähnlich. Der Urlaub wird übertragen, aber wir vereinbaren dann unter Beteiligung von AN und AG einen "Abbauplan". Alle sind froh danach....
Erstellt am 28.02.2007 um 16:49 Uhr von Saluk
Wie schon im alten Thread (und auch hier ganz oben) gesagt: Wir werden uns dieses Jahr mit der Problematik eingehender befassen. Und dann sollte sowas eigentlich gar nicht mehr vorkommen. Wenn dann doch einmal so ein Fall eintritt, werden wir wohl auch die von paula vorgeschlagene Lösung nutzen.
Danke!
Saluk
Erstellt am 28.02.2007 um 18:40 Uhr von mille
Ich habe in meinem Berufsleben schon viele Kollegen kennengelernt, die sich für unersetzlich hielten. Irgendwann kam dann der Zeitpunkt wo sie nicht mehr gebraucht wurden und von heute auf morgen vor die Türe gesetzt wurden.
Selbst bei eurer Regelung zwischen dem BR und dem AG wird der Kollege niemals mehr den Urlaubsanspruch einklagen können wenn sich der AG es mal anders überlegen sollte. Der Urlaub ist nach geltendem Recht verfallen.
Erstellt am 01.03.2007 um 09:10 Uhr von Saluk
Hallo?
"Nach geltendem Recht verfallen"? Hast du den oberen Beitrag nicht verstanden? Da war genau so ein Fall vom Gericht eben nicht als "verfallen" entschieden worden. Und was ein Gericht entscheidet ist für den Fall geltendes Recht. Also kann man genau das, was du hier in Abrede stellst: einklagen!
Grüße,
Saluk