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Urlaub beantragen durch BRV - muss er es auch bei euch von der GF per Unterschrift absegnen lassen?

S
salepf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle,

wie macht es eigentlich euer BRV wenn er Urlaub beantragt, muss er es auch bei euch von der GF per Unterschrift absegnen lassen oder wenn er Überstunden hat geht das nur wenn die GF im den Zettel unterschreibt das er die erbracht hat?

Gruß

Sale

4.82704

Community-Antworten (4)

J
Jube

27.02.2007 um 13:42 Uhr

Ja, er muss auch zur GF, in beiden Fällen.

C
Chrisch

27.02.2007 um 14:40 Uhr

Bei uns wird der Urlaub des BRV mit dem BR Gremium abgesprochen und dann vom BRV selber unterschrieben an die Personalabteilung weitergeleitet. Da wir ein Zeiterfassungssystem haben werden eventuell anfallende Überstunden des BRV erfasst. Falls Zeiten außerhalb der Rahmenarbeitszeit anfallen, schreibt der BRV einen Korrekturbeleg den er selber unterschreibt und beim Personalwesen einreicht. Dieses Vorgehen ist eine gewachsene Struktur, die auf Vertrauen zwischen GF und BR basiert.

K
Kölner

27.02.2007 um 14:43 Uhr

@salepf Interessant ist diese Frage doch nur für freigegestellte BRV's - allen anderen unterliegen den "betriebsüblichen Urlaubsgenehmigungsverfahren".

Z
zzappy

27.02.2007 um 14:59 Uhr

auch bei uns ist es so, dass der Urlaub der Freigestellten im Gremium besprochen wird und dann im Zeiterfassungssystem von unserem Personalleiter genehmigt wird (dieses handelt sich aber nur um eine Formsache, die eigentliche "Genehmigung" erfolgt im Gremium).

Ebenso verfahren wir mit Mehrarbeit/Überstunden.

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