Erstellt am 27.02.2007 um 10:52 Uhr von w-j-l
Fahrtenbuch? Wofür? Wozu?
Dienstfahrzeug?
Privatfahrzeug?
Mietwagen?
Dienstfahrt?
Privatfahrt?
Grundsätzlich kann sich ein AN immer aufschreiben, wann, wohin und wozu er eine Fahrt, mit welchem Fahrzeug gemacht hat, wie die Km-Stände und die Uhrzeit bei Fahrtbeginn und bei Fahrtende waren, und wieviel Treibstoff er für wieviel Geld getankt hat.
Ein AG tut gut daran, alleine z.B. aus Nachweisgründen im Falle eingehender Bußgeldbescheide oder Anhörungen wegen Straftaten mit Dienstfahrzeugen ein Fahrtenbuch führen zu lassen.
Erstellt am 27.02.2007 um 11:00 Uhr von ERP2005
Es geht bei dieser Frage darum, ob ein AN selber entscheiden kann, ob er die pauschale 1%-Regelung für die private Nutzung eines Dienstfahrzeuges oder ein Fahrtenbuch führt, damit er nur die wirklich privat genutzten Kilometer zahlen muss.
Erstellt am 27.02.2007 um 11:11 Uhr von w-j-l
Wenn es dem AN nützt, dann kann und sollte er es tun.
Wenn der AG es verlangt, dann muss er es tun.
Erstellt am 27.02.2007 um 11:19 Uhr von Fayence
ERP2005,
hä? Deine Fragestellung macht so doch überhaupt keinenn Sinn!
Um die 1% Regelung kommt ein AN bei einem dienstlich genutzten Fahrzeug doch nur herum, wenn er eben KEINE Privatkilometer fährt...
Und wie dieser Nachweis erbracht werden muss, hängt in erster Linie von dem, für den AN zuständigen Finanzamt ab!
Erstellt am 27.02.2007 um 11:36 Uhr von HPCBR
w-j-l,
wenn es dem AN nützt, dann kann und sollte er es tun.
--> auf welche gesetzliche Grundlage stütz sich dann dieses Recht (wenn es denn ein Recht ist)?
Können also in einem Betrieb, mit 30 Mirtarbeitern die einen Dienstwaagen fahren, 10 für sich selbst entscheiden, ein Fahrtenbuch zu führen und somit die privat genutzten Kilometer danach ab zu rechnen und die anderen entscheiden sich für die pauschale Berechnung (Geldwerter Vorteil) mit 1% vom Bruttolistenpreis. Muss dies ein AG aktzeptieren? Er hat ja dadurch ein wenig mehr Arbeit, da die Fahrtenbücher ja kontrolliert, der Kilometerpreis berechnet und die privaten Kilometer herausgefiltert werden müssn.
Erstellt am 27.02.2007 um 11:40 Uhr von HPCBR
Fayence,
ich denke jeder AN würde sich ärgern, wenn er einen Dienstwaagen fährt, 1% als geldwerten Vorteil versteuern muss und dann keine privaten Kilometer fährt. Bei einer pauschalen Berechnung braucht er ja kein Fahrtenbuch. Wenn er um die 1% Regelung herum kommen will, dann muss er ein Fahrtenbuch führen. Ich kenne auf jeden Fall keine andere Möglichkeit. Ich denke auch nicht, das ein Finanzamt dies aktzepiert, nur mit der Aussage des AN 'Ich nutze das Fahrzeug nicht privat'.
Erstellt am 27.02.2007 um 11:47 Uhr von w-j-l
Also stimmt doch was ich sage. Wenn er für alle Fahrten die er macht, ein Fahrtenbuch führt, dann hat er zumindest mal einen Anscheinsbeweis.
Wie will der AG ihm verbieten, dass er für sich selbst aus steuerlichen Gründen ein Fahrtenbuch führt?