Bin mit dem Privatauto zum Seminar gefahren und habe unsere Mitarbeiter auf Ihren Arbeitsstellen besucht,
Um nun meine Fahrkosten erstatten zu lassen mußte ich ein Fahrtenbuch führen.
Nun bekam ich die Antwort der Chef will jetzt auch noch wissen welche Arbeitsstellen ich angefahren bin obwohl ich die Adresse im Fahrtenbuch ordentlich vermerkt habe.Die Fahrt zum Seminar bekomme ich nicht erstattet da unsere Niederlassung in Berlin ist genauso wie das Seminar.
Meine Frage ist das so korrekt oder soll ich damit zum Anwalt gehen denn immer hin ist das KilometerGeld ab Mai.
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Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte