Einführung Fahrtenbuch
Unser Chef hat den BR darüber informiert das er für zwei Fahrzeuge Fahrtenbücher einführen will, diese Fahrzeugen sind immer mit den selben Kolonnen besetzt (zwei Personen ) und werden nicht privat genutzt. Nun meine Frage ist ein Fahrtenbuch in diesen Fall eine technische Einrichtung nach § 87 Abs.1 Nr. 6 zur Überwachung die der Zustimmung des BR bedarf.
Community-Antworten (4)
26.03.2014 um 09:16 Uhr
Vielleicht mal daran gedacht, dass das aus dem Steuerrecht kommt?
Außerdem seit wann ist ein Fahrtenbuch aus Papier eine technische Einrichtung?
26.03.2014 um 10:16 Uhr
Also keine technische Einrichtung. Je nach dem wie die Aufzeichnungen genutzt werden sollen, sehe ich gegebenenfalls schon einen Gesprächsbedarf (Ordnung im Betrieb). Lasst Euch vom AG einmal erklären, was er mit dem Fahrtenbuch alles so vor hat. Informationsanspruch aus dem § 80 Abs. 2 BetrVG.
26.03.2014 um 13:36 Uhr
@ Lexipedia: "...und werden nicht privat genutzt." Damit bleibt das Steuerrecht außen vor. Und selbst wenn eine Privatnutzung vorläge, wäre kein Fahrtenbuch Pflicht, wenn man die Ein-Prozent-Regel anwendet. Nein, ich glaube eher, es geht um die Überwachung der betreffenden AN! Denn wenn eine Behörde das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet hätte (das kann passieren, wenn zum wiederholten Male nicht ermittelt werden kann, wer mit einem Firmenfahrzeug Verkehrsverstöße begangen hat), wäre euch das sicher mitgeteilt worden. Das könnte man dann ja wunderbar als zwingende Begründung vorschieben...
26.03.2014 um 16:37 Uhr
"Damit bleibt das Steuerrecht außen vor" - du vergisst, dass dies im Zweifel auch zu beweisen ist. eben durch ein Fahrtenbuch.
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