Unser Chef hat den BR darüber informiert das er für zwei Fahrzeuge Fahrtenbücher einführen will, diese Fahrzeugen sind immer mit den selben Kolonnen besetzt (zwei Personen ) und werden nicht privat genutzt. Nun meine Frage ist ein Fahrtenbuch in diesen Fall eine technische Einrichtung nach § 87 Abs.1 Nr. 6 zur Überwachung die der Zustimmung des BR bedarf.