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Elektronisches Fahrtenbuch

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Vielfahrer
Feb 2022 bearbeitet

Hallo, bei uns wird ein elektronisches Fahrtenbuch eingeführt. Mit einem Chip auf meinem Führerschein muss ich das Fahrtenbuch bei jedem Start aktivieren ca. 15x täglich. Ist dies zulässig? Ich muss dazu meinen Führerschein benutzen. Wir haben Werksausweis und Türchip permanent mitzuführen und der Chip könnte auch dort angebracht werden, ist aber nicht erwünscht.

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Community-Antworten (8)

G
ganther

21.02.2022 um 21:39 Uhr

Was steht in der betreffenden Betriebsvereinbarung?

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Vielfahrer

21.02.2022 um 21:58 Uhr

Ich habe dazu noch keine Betriebsvereinbarung gefunden, ich weiß nur das der BR zugestimmt hat das System einzuführen, hat aber gerade den Einbau gestoppt wegen offener Fragen, sieht aber kein Handlungsbedarf zu meiner Frage

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DummerHund

21.02.2022 um 22:03 Uhr

Ist es ein Chip der zusätzlich auf dem FS aufgebracht wird ? Hier mal ein Artikel dazu. Interessant dann auch der letzte Absatz.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/fuehrerscheinkontrolle-in-fuhrparks-bei-berufskraftfahrern-durch-rfid-chips-auf-dem-fuehrerschein_113262.html

V
Vielfahrer

21.02.2022 um 22:20 Uhr

Ja es ist ein Chip am FS. Vielen Dank für den Link. Mir geht es eher darum, dass ich xa. 15x am Tag meinen Führerschein zücken muss, um das Fhz zu bewegen. Mal gespannt wie lange mein Papierfüherschein dies mitmacht, vor allem ist es sehr umständlich. Wir haben einen Zugangschip mit RFID Chip diesen hätte man können sicherlich auch programmieren und den hat man ständig parat.

D
DummerHund

21.02.2022 um 22:30 Uhr

In jedem Fall ist der BR in der Mitbestimmung und es sollte vorab eine BV erstellt werden. In dieser könnte unter anderem auch geregelt werden das der AG sich am Umtausch von Papier auf Plastik FS (obwohl irgendwann muss jeder seinen Papier FS tauschen) beteiligt. Mitbestimmung für BR besteht hier: https://law-journal.de/jahrgang-2019/heft-1-2019/mitbestimmungsrechts-betrvg/

M
Moreno

22.02.2022 um 14:20 Uhr

Na was passiert denn wenn sich jemand weigert einen Chip an seinen Führerschein zu installieren? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der AG über den Privatbesitz verfügen kann weder mit noch ohne BV!

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R.Staunlich

22.02.2022 um 14:59 Uhr

Der Arbeitgeber darf Mitarbeitern die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind kein Kraftfahrzeug anvertrauen. Insofern hat er ein berechtigtes Interesse, welches bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen höher wiegen dürfte als das Interesse des Arbeitnehmers an der Oberflächenbeschaffenheit seines Führerscheins. Weigert sich der Arbeitnehmer könnte dies also bedeuten dass ihn der Arbeitgeber nicht vertragsgemäß beschäftigen kann und damit eine Kündigung zulässig sein könnte.

K
Kjarrigan

22.02.2022 um 15:17 Uhr

Bereits die ersten drei Sätze in Dummerhunds link sagt doch schon das Interesse des AG aus: Betreiber großer Fuhrparks sind gesetzlich zur Überwachung ihrer Fahrzeuge und Fahrer verpflichtet. Bei Versäumnissen drohen den Unternehmen empfindliche Strafen/Bußgelder. So ist insbesondere regelmäßig zu überprüfen, ob die beschäftigten Berufskraftfahrer (immer noch) im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. 

Deswegen kann der AG den RFID auch nicht auf einen anderen Chip kleben. Wenn der MA am WE seinen Lappen abgeben müsste, hat er am MO noch immer den Chip und fährt los und der AG hätte evtl. ein Bußgeld am Hals.

zu Papierführerschein: den musste eh bald tauschen - da kann der BR ja freundlich beim AG fragen ob der AG vielleicht die kosten übernimmt.

Und dein Führerschein gehört je nach Beruf natürlich zur Grundvoraussetzung um deinen Job überhaupt ausführen zu dürfen. DA sollte man mal in seine AV schauen, was passiert wenn man den nicht mehr hat.

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