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3-Schicht-Betrieb - darf nach Absprache mit den MA schon ab Sonntag 22.00 Uhr gearbeitet werden?

A
astor
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,in einer BV wurde festgelegt,das die Arbeitszeit von Mo.-Fr.gearbeitet wird,darf nach absprache mit den MA.schon ab Sonntag 22.00 Uhr gearbeitet werden?

5.24005

Community-Antworten (5)

P
packer

26.02.2007 um 14:52 Uhr

moin astor,

nein. eine BV ist das gesetz einer firma und in der wertigkeit gleichgestellt zu gesetzen und tarifverträgen. es kann ja auch keiner freiwillig über zehn stunden arbeiten... wenn in einem betrieb sonntags gearbeitet wird, dann ist für die branchen in denen sonntags normalerweise nicht gearbeitet wird eine genehmigung beim gewerbeaufsichtsamt zu beantragen... lässt eure BV grundsätzlich keine sonntagsarbeit zu?

gruß, packer packer

P
pit47

26.02.2007 um 15:16 Uhr

Hallo Astor, ich nehme an, dass ihr im 3-Schichtbetrieb arbeitet und mit der Nachtschicht anfangt. Dann kann mit der Wochenarbeitszeit am Sonntag um 22:00 Uhr angefangen werden, wenn die letzte Nachtschicht von Donnerstag auf Freitag gefahren wird.

R
Rebell

26.02.2007 um 15:19 Uhr

stimmt nicht nicht ganz das AGB sagt nicht das sonntag ab 22.00 uhr noch zum sonntag zählt wenn dafür freitag 06.00 uhr die letzte schicht ist dann ist es eine normale 5tagewoche

L
Lotte

26.02.2007 um 15:30 Uhr

Rebell, das AGB? AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen? Aber das AGB??

Oder solltest Du das ArbZG § 9 (2) meinen?

W
Waschbär

26.02.2007 um 15:51 Uhr

Lotte,

die meinen bestimmt den Allg. Grundsatz Bedarf. ![WITZ]

Schon lustig das der BR nicht weiss was seine Bv´s aussagen .-)

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