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Mitbestimmung Arbeitszeitverkürzung / Minusstunden?

B
BR-Steph
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

unser BR besteht aus 7 Mitgliedern, unserer Firma hat ca. 130 MA. Die wöchentliche AZ soll von 40 auf 32 h verkürzt werden. Somit die geschlossene BV über 100 Minustunden ausgenutzt werden. Desweiteren soll die BV auf - 160 h erweitert werden! Die bestehende bis -100h ist noch kein halbes Jahr alt und wir haben und damals erfolgreich gegen -160 h gewehrt. Nun wird mit betriebsbedingten Kündigungen gedroht wenn wir der 4 Tage Woche und den -160 h nicht zustimmen sollten. Wer kann mir den heißen Tipp geben wie wir strategisch gut vorgehen können und zumindest die -160 h BV verhindern im Idealfall auch das ausnutzen der´s Zeitkorridors?? PS: Momentan trifft die BV nur auf die Produktionsmitarbeiter zu, soll auf Angestellte ausgeweitet werden. Danke im Voraus.

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Community-Antworten (3)

W
w-j-l

26.02.2007 um 10:26 Uhr

Und was macht ihr dann, wenn die -160 Stunden erreicht sind? Laßt ihr euch dann zu -220 drängen?

Was heißt "von 40 auf 32 h verkürzt"? Kann ja wohl dann nur temporär gelten.

Ihr habt doch im Moment gar keinen Handlungsbedarf. Eure BV gilt. Soll doch eure GL die BV kündigen und die Einigungsstelle anrufen.

Gilt bei euch kein Tarifvertrag?

B
BR-Steph

26.02.2007 um 11:55 Uhr

Vielen Dank für die prompte Antwort.

Natürlich nur temporär, nämlich bis die -100 h ausgereizt sind.

Handlungsbedarf besteht insofern, dass die GF von schlechter Geschäftslage bis ca. August ausgeht und bei nichtbefolgung mit betriebsbedingten Kündigungen droht. Unser Zeitkorridor (-100) wäre bereits im April aufgebraucht.

Haben auch nen Haus-TV aber wenn da was geregelt wäre bräuchten wir keine BV. Diese BV kann übrigens noch nicht gekündigt werden, da sie noch so "jung" ist.

W
w-j-l

26.02.2007 um 14:38 Uhr

"Diese BV kann übrigens noch nicht gekündigt werden, da sie noch so "jung" ist."

Habt ihr das in der BV vereinbart? Ansonsten gelten nämlich die Grundsätze des §77 (5,6) BetrVG

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