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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstunden ausbezahlen oder Freizeitausgleich?

W
Waupe1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wer weiß Rat

Es wurden von der GF überstunden gefordert, vom BR genehmigt, vom MA geleistet. Nun haben sich soviel Überstunden aufgebaut. Die GF möchte diese Überstunden ausbezahlen (Weihnachten kommt). Ein Teil der MA möchten aber dafür lieber Freizeitausgleich. Derzeit gibt es noch keine BV darüber. Müssen die Mitarbeiter die Auszahlung dulden?, Können die MA´s dafür Freizeitausgleich fordern. Wie ist die Rechtslage. Wo steht darüber etwas. Vielen Dank für Eure Hilfe Waupe1

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Community-Antworten (2)

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zimba

19.10.2006 um 00:32 Uhr

Besteht keine Regelung, so wird die Vertragsauslegung regelmäßig ergeben, dass die Überstunden zu vergüten sind. Überstundenzuschläge sind zu bezahlen, wenn sie betriebs- oder branchenüblich sind (nach § 612 Abs. 2 BGB).

A
Angi1

19.10.2006 um 14:56 Uhr

Hallo Waupe 1,

ihr solltet sofort eine BV mit dem AG in Angriff nehmen. Vielleicht kann man auch jetzt schon etwas beim AG erreichen.

MfG Angi1

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