Überstunden ausbezahlen oder Freizeitausgleich?
Hallo, wer weiß Rat
Es wurden von der GF überstunden gefordert, vom BR genehmigt, vom MA geleistet. Nun haben sich soviel Überstunden aufgebaut. Die GF möchte diese Überstunden ausbezahlen (Weihnachten kommt). Ein Teil der MA möchten aber dafür lieber Freizeitausgleich. Derzeit gibt es noch keine BV darüber. Müssen die Mitarbeiter die Auszahlung dulden?, Können die MA´s dafür Freizeitausgleich fordern. Wie ist die Rechtslage. Wo steht darüber etwas. Vielen Dank für Eure Hilfe Waupe1
Community-Antworten (2)
19.10.2006 um 00:32 Uhr
Besteht keine Regelung, so wird die Vertragsauslegung regelmäßig ergeben, dass die Überstunden zu vergüten sind. Überstundenzuschläge sind zu bezahlen, wenn sie betriebs- oder branchenüblich sind (nach § 612 Abs. 2 BGB).
19.10.2006 um 14:56 Uhr
Hallo Waupe 1,
ihr solltet sofort eine BV mit dem AG in Angriff nehmen. Vielleicht kann man auch jetzt schon etwas beim AG erreichen.
MfG Angi1
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