Hallo, wer weiß Rat

Es wurden von der GF überstunden gefordert, vom BR genehmigt, vom MA geleistet. Nun haben sich soviel Überstunden aufgebaut. Die GF möchte diese Überstunden ausbezahlen (Weihnachten kommt). Ein Teil der MA möchten aber dafür lieber Freizeitausgleich. Derzeit gibt es noch keine BV darüber. Müssen die Mitarbeiter die Auszahlung dulden?, Können die MA´s dafür Freizeitausgleich fordern.
Wie ist die Rechtslage. Wo steht darüber etwas.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Waupe1