Erstellt am 23.02.2007 um 14:53 Uhr von E-Wurm
Der Urlaub wird nach dem UrlGes geregelt, das bedeutet Kalenderjahr beginnt im Januar und endet im Dezember. Jeder MA ist verpflichtet rechzeitig seinen Urlaub zunehmen, Abgelehnte Urlaubscheine am Jahresende verlängern den Anspruch bis ende März. Hierzu gehört auch eine BR-Verbarung die den Urlaubsanspruch regelt. Ausnahmen können nicht aktzepiert werden. Da hilft nur klagen.
Erstellt am 23.02.2007 um 14:54 Uhr von Lhiana
Vor dem 31.12. hätten die Mitarbeiter, denen noch Urlaub zusteht, die Übertragung in das nächste Kalenderjahr shriftlich beantragen müssen. Die Gründe hierfür müssen aber schlüssig gegeben sein.
Da das Kalenderjahr abgelaufen ist, denke ich mal, dass der Urlaub verfallen ist. So bitter es ist. Siehe §7 Abs. 3 BUrlG.
Erstellt am 23.02.2007 um 14:55 Uhr von pit47
Hallo Dudde,
die "geringfügig Beschäftigten" haben die gleichen Rechte aus den Tarifvertrag wie die Vollzeit-MA, außer es wurden im Tarifvertrag die "geringfügig Beschäftigten" ausgenommen.
Auch gilt das Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs. 3.
Erstellt am 23.02.2007 um 15:24 Uhr von Dudde
Danke erstmal.
Da muss es doch eine Lösung geben???
Wie ist das mit der Gleichstellung? Da er ja anderen dieses gewährt?
Wie sieht es aus wenn mein Vorgesetzter sagt.... Du kannst nicht in Urlaub
gehen Du wirst Gebraucht? ( muss das schriftlich erfolgen?) ich kann doch
nicht verlangen das die Leute das alles wissen müssen ( viele Ausländische MA)?
Gibt es keine Mitteilungspflicht des AG oder BR? verdammt noch mal, da müssen
wir doch was Unternehmen können.
Die armen Leute werden so was von ausgebeutet, mich Kotzt das so an.
Rechtlich Gesehen ist der AG wohl auf der sicheren Seite aber Menschlich?
Armes Deutschland.....so jetzt muss ich mich erstmal Beruhigen.
Schönes WE
Dudde
Erstellt am 23.02.2007 um 17:00 Uhr von Kölner
@Dudde
Ich bin weder Fayence, waschbär aber ich würde es über § 4 TzBfG versuchen...
...und dann aber vehement!
Erstellt am 23.02.2007 um 19:41 Uhr von Dudde
@ Kölner
Hauptsache Kompetent und Rheinländer.;-)
Danke
Dudde
Erstellt am 26.02.2007 um 16:35 Uhr von waschbär aka ?
Kölner,
"Ich bin weder Fayence, waschbär aber ich würde es über § 4 TzBfG versuchen...
...und dann aber vehement!"
Was versuchen zum Waschbären zu werden ?.
Wie mann/frau zum Waschbär wird da habe ich dorch mal was gelesen irgendwas mit F25,3 ....
:-)
Dudde: Bin kein Reinländer,auch wen ich eine Frohnatur,bin ... Kompetent na ja was den Waschbären betrifft , ich weis ja nicht irgendwie läuft der Avatar Waschbär , bei zeiten aus dem Ruder..
Erstellt am 28.02.2007 um 18:18 Uhr von Dudde
Mit mächtig Druck und Mitarbeit aller Beschäftigen haben wir
es geschafft.:-))
Danke euch für die Mithilfe.
Gruss Dudde