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AG hat Urlaub von geringf. Beschäftigten gestrichen - ist das erlaubt ?

D
Dudde
Jan 2018 bearbeitet

Folgender Fall!

Bei uns im Unternehmen Arbeiten viele Geringfügig Beschäftigte, der Arbeitgeber hat nun am 1.1.2007 sämtlichen Urlaub der in 2006 nicht genommen "oder nicht genommen werden konnte" restlos Gestrichen.

Die Arbeitnehmer sind vorher nicht Informiert worden, Information kam erst am 7.1.2007, wie man sich Denken kann sind die Leute aus allen Wolken gefallen und der Tumult ist riesengroß.

In 2006 hat der AG das allerdings Toleriert, der BR hat dahingehend einen Bock Geschossen da er ja auch über den Urlaub zu wachen hat.

Man muss allerdings sagen, das bei etlichen Leuten in Festanstellung dieses auch in 2007 Toleriert wurde.

Was können wir als BR jetzt noch tun? Der Tarifvertrag sagt.: Das der Urlaub im Laufenden Jahr genommen werden muss, Betriebsbedingt allerdings die Frist bis 31.3.2007 läuft.

Bitte helft mir mal in dieser Situation.

Gruss Dudde

11.94808

Community-Antworten (8)

E
E-Wurm

23.02.2007 um 15:53 Uhr

Der Urlaub wird nach dem UrlGes geregelt, das bedeutet Kalenderjahr beginnt im Januar und endet im Dezember. Jeder MA ist verpflichtet rechzeitig seinen Urlaub zunehmen, Abgelehnte Urlaubscheine am Jahresende verlängern den Anspruch bis ende März. Hierzu gehört auch eine BR-Verbarung die den Urlaubsanspruch regelt. Ausnahmen können nicht aktzepiert werden. Da hilft nur klagen.

L
Lhiana

23.02.2007 um 15:54 Uhr

Vor dem 31.12. hätten die Mitarbeiter, denen noch Urlaub zusteht, die Übertragung in das nächste Kalenderjahr shriftlich beantragen müssen. Die Gründe hierfür müssen aber schlüssig gegeben sein. Da das Kalenderjahr abgelaufen ist, denke ich mal, dass der Urlaub verfallen ist. So bitter es ist. Siehe §7 Abs. 3 BUrlG.

P
pit47

23.02.2007 um 15:55 Uhr

Hallo Dudde, die "geringfügig Beschäftigten" haben die gleichen Rechte aus den Tarifvertrag wie die Vollzeit-MA, außer es wurden im Tarifvertrag die "geringfügig Beschäftigten" ausgenommen. Auch gilt das Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs. 3.

D
Dudde

23.02.2007 um 16:24 Uhr

Danke erstmal.

Da muss es doch eine Lösung geben???

Wie ist das mit der Gleichstellung? Da er ja anderen dieses gewährt?

Wie sieht es aus wenn mein Vorgesetzter sagt.... Du kannst nicht in Urlaub gehen Du wirst Gebraucht? ( muss das schriftlich erfolgen?) ich kann doch nicht verlangen das die Leute das alles wissen müssen ( viele Ausländische MA)?

Gibt es keine Mitteilungspflicht des AG oder BR? verdammt noch mal, da müssen wir doch was Unternehmen können.

Die armen Leute werden so was von ausgebeutet, mich Kotzt das so an.

Rechtlich Gesehen ist der AG wohl auf der sicheren Seite aber Menschlich? Armes Deutschland.....so jetzt muss ich mich erstmal Beruhigen.

Schönes WE

Dudde

K
Kölner

23.02.2007 um 18:00 Uhr

@Dudde Ich bin weder Fayence, waschbär aber ich würde es über § 4 TzBfG versuchen... ...und dann aber vehement!

D
Dudde

23.02.2007 um 20:41 Uhr

@ Kölner

Hauptsache Kompetent und Rheinländer.;-)

Danke

Dudde

WA?
waschbär aka ?

26.02.2007 um 17:35 Uhr

Kölner,

"Ich bin weder Fayence, waschbär aber ich würde es über § 4 TzBfG versuchen... ...und dann aber vehement!"

Was versuchen zum Waschbären zu werden ?.

Wie mann/frau zum Waschbär wird da habe ich dorch mal was gelesen irgendwas mit F25,3 .... :-)

Dudde: Bin kein Reinländer,auch wen ich eine Frohnatur,bin ... Kompetent na ja was den Waschbären betrifft , ich weis ja nicht irgendwie läuft der Avatar Waschbär , bei zeiten aus dem Ruder..

D
Dudde

28.02.2007 um 19:18 Uhr

Mit mächtig Druck und Mitarbeit aller Beschäftigen haben wir es geschafft.:-))

Danke euch für die Mithilfe.

Gruss Dudde

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