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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bei Freistellung - Arbeiten in einer Tochterfirma als geringf. Beschäftigte?

F
Frank
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Mitarbeiterin kam heute auf mich zu und wollte wissen, wo Sie bei einen ruhenden Arbeitsverhältnis weiter als geringfügige Beschäftigte arbeiten kann. Diese Mitarbeiterin möchte das Abi nachholen und sich deshalb für diese Zeit beurlauben lassen. Wenn Sie beurlaubt würde, stände ihr Bafög zu und Sie könnte das Bafög durch eine geringfügige Beschäftigung aufbessern. Aushilfen sind bei uns in einer Service GmbH eingestellt, so das Sie nicht in der selben Firma arbeiten würde, wo Sie freigestellt ist

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Community-Antworten (2)

L
Lotte

05.02.2009 um 12:53 Uhr

Frank, wäre es nicht einfacher, sie würde einfach ihre Arbeitszeit befristet verkürzen?

N
nicoline

05.02.2009 um 13:35 Uhr

@Frank wo Sie bei einen ruhenden Arbeitsverhältnis weiter als geringfügige Beschäftigte arbeiten kann das kann sie sicher bei der Stelle erfahren, die das BaFöG bewilligen soll!

@Lotte wenn sie wirklich "beurlaubt sein muß" um BaFöG zu bekommen? ;-)

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