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Arbeitszeit - ist Doppelschichtdienst erlaubt

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democrit
Jan 2018 bearbeitet

Arbeitszeit: Wir haben 4 Personen im Doppelschichtdienst. Eine Woche arbeiten (Mo-Do. 05:30-19:30;Fr-Sa. 04:45-19:30;So. 11-16:00=163 Std. pro Monat), dann eine ganze Woche frei. Als Betriebsrat möchten wir gerne wissen, ob dies gestattet ist oder nicht? Ich danke im voraus für eine schnelle Antwort und verbleibe mit freundlichem Gruß,

Henning Lehsten

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Community-Antworten (3)

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w-j-l

23.02.2007 um 13:58 Uhr

Das ArbZG erlaubt einige Ausnahmen von seinen Grundsätzen. Ohne nähere Kenntnis Deiner Branche kann man dazu wenig sagen.

Schau halt mal ins ArbZG, und kontolliere ob einzelne Bedingungen der §§ 7 bis 15 oder 18 bis 21a erfüllt sind.

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democrit

23.02.2007 um 17:49 Uhr

Branche ist Grenzhandel, sprich Einzelhandel (Kundenbetreuung wärend der Öffnungszeiten).Könnte man gleich setzen mit Bereitschaftsdienst "Warten auf Arbeit" Danke nochmals im voraus für eine Antwort.

Mit freundlichem Gruß,

Henning Lehsten

W
w-j-l

23.02.2007 um 20:27 Uhr

Dann bietet das ArbZG jede Menge Ausweichmöglichkeiten. Gerade wenn in der Arbeitszeit auch Bereitschaftszeit enthalten ist. Da mußt Du dann ggf. auch den Tarifvertrag zu Rate ziehen.

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